Verwaltungsfachangestellter (VA) Hasselder erläutert anhand einer Präsentation die Veränderungen, die sich aufgrund des aktuellen Gesetzesentwurfes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für die Gemeinde Apen ergeben werden.

 

AM Scheiwe betont, dass bei der Vergabe der Sonntagsöffnungen alle Orte in der Gemeinde Apen gleichberechtigt behandelt werden sollten. Er erkundigt sich weiter, ob die Nachbargeschäfte bei Jubiläumsöffnungen auch geöffnet haben dürfen.

 

VA Hasselder verneint dies und führt weiter aus, dass die Sonntagsöffnungen jedes Jahr neu verteilt werden, da für die Genehmigung ein Antragsverfahren notwendig ist.

 

BM Huber fügt hinzu, dass die Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn es sich um eine traditionelle Veranstaltung mit überörtlichem Charakter handelt.

 

AM Orth macht deutlich, dass sich die Gewerbekreise der jeweiligen Orte künftig noch besser abstimmen müssen, um die verkaufsoffenen Sonntage gerecht zu verteilen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Fachbereich Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie wird nach Feststellung des neun Gesetzes, die uns bekannten Akteure zu einem Abstimmungsgespräch einladen.