Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das Kindertagesstättenjahr 2019/2020 wird wie folgt festgelegt:

 

Stufe

Sozialstaffel

Regelgruppe

Integrations-

gruppe

Ganztags-

gruppe

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

 

Einkommensstufe #

4 Stunden

5 Stunden

9 Stunden

7,5 Stunden

5 Stunden

 angef. 1/2 Stunde

 

in €

in €

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

78,00

97,50

175,50

195,00

130,00

9,75

2

24.000,01 - 30.000,00

98,00

122,50

220,50

243,00

162,00

12,25

3

30.000,01 - 36.000,00

117,00

146,00

263,00

291,00

194,00

14,50

4

36.000,01 - 42.000,00

136,00

170,00

306,00

340,50

227,00

17,00

5

42.000,01 - 48.000,00

156,00

195,00

351,00

388,50

259,00

19,50

6

ab 48.000,01

175,00

218,50

393,50

436,50

291,00

21,50

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2019/2020 = Einkommensteuerbescheid 2017). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
 
Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.

 

 


Die Landesregierung hat die Beitragsfreiheit für des Kindergartenjahr 2018/2019 nunmehr umgesetzt. Es wurde eine Erhöhung des Finanzhilfesatzes  auf nun 55% festgeschrieben.

Anhand einer Power Point Präsentation stellt Herr Jürgens die Finanzierbarkeit KiTa-Plätze (Grundlage Abrechnung 2016)  und Kita Plätze (Grundlage Abrechnung 2017) dar.

Herr Meyer unterstützt ausdrücklich, dass aktuell keine Anpassung der Elternbeiträge vorgesehen ist.

BM Huber weist darauf hin, dass die neue Beitragsfreiheit  für den Regelbetrieb gilt. Darüber hinausgehende Betreuungszeiten seinen Kostenpflichtig. 

Nach reger Diskussion  erfolgt ein einstimmiger Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: