Die Verwaltung zeigt anhand einer Karte die Lage der Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet. Zum Teil sind die Straßen in keinem guten Zustand. Aus diesem Grund wurden von der Verwaltung der Landkreis Ammerland und das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angeschrieben und um Abhilfe gebeten.

So weist die Uplengener Straße (K 119) im Bereich des alten Uhlenmeeres in Augustfehn II eine größere Versackung auf, die sich aufgrund des sehr trockenen Sommers 2018 verschlimmert hat. Lt. Aussage des Landkreises Ammerland ist eine Aufnahme in das Straßenbauprogramm 2019 leider nicht möglich. Seitens des Landkreises wird versucht, die gravierendsten Mängel an den Kreisstraßen im Rahmen des Schadstellen­programms zu beseitigen. Da die Senke jedoch keine grundsätzliche Gefahrstelle darstellt und auch der Asphalt nicht erneuerungsbedürftig ist, kann keine entsprechende Zusage gemacht werden. In der Gemeinde Apen seien die Aperberger Straße (K 120) und die Godensholter Straße (K 121) vorrangig zu behandeln. Große Baumaßnahmen seien jedoch nicht möglich.

Der von der UWG-Fraktion bemängelte Zustand der L 821 (Hauptstraße) von Apen Richtung Westerloy und der L 827 (Saterlandstraße) entlang des Nordloh-Kanals soll lt. Auskunft des zuständigen Ministeriums in 2020 bzw. 2019 behoben werden. Der vom Ausschuss angeregte Austausch der alten Straßenbeleuchtung müsste von der Gemeinde finanziert werden, da die Straßenlampen und das Lampenkabel in den Neben­anlagen verbaut sind. Die Instandsetzung der zerfahrenen Bermen im Außenbereich an den Landes- und Kreisstraßen ist dagegen in der laufenden Unterhaltung durch die Straßenmeisterei zu erledigen.

Vom Ausschuss wird auf das neue Programm des Landkreises Ammerland verwiesen, wonach die Bermen durch spezielle Aufschotterungen instandgesetzt werden sollen, allerdings kann dieses nicht sofort überall durchgeführt werden. Weiter muss bedacht werden, dass die überbreiten landwirtschaftlichen Gerätschaften sowie Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen die Bermen sehr in Mitleidenschaft ziehen, ohne dass dafür eine Entschädigung gezahlt werden muss. Ausnahmegenehmigungen werden vom Landkreis Ammerland ausgesprochen, ohne diese Konsequenzen zu berücksichtigen. Auch überörtliche Straßen wie die Aperberger Straße sind oft zu schmal für einen Begegnungsverkehr großer Fahrzeuge, so dass ein Ausweichen auf die Berme unausweichlich ist. Ein Verstärken der Bermen mit Gittern wie in Westerloy könnte Abhilfe schaffen.