Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es geht insbesondere um Rückmeldun­gen der Förderstellen zu den Anträgen aus dem Straßen- und Brückenbereich.

Für den Neubau der sogenannten Lindbrücke in Augustfehn II wurde keine Bewilligung einer Förderung für 2019 ausgesprochen. Es wird ein neuer Antrag mit einer ergänzten Begründung für 2020 gestellt. Gleichzeitig  erfolgt ein Antrag auf vorzeitigen Investitionsbeginn, um möglichst wenig Zeit zu verlieren. Bisher war eine Fördersumme im Haushaltsplan nicht veranschlagt.

Für den Fahrbahnteiler in Apen am Ortsausgang Westerstede ist keine Förderung möglich, auch bei einer erneuten Antragstellung wurde keine Aussicht auf Erfolg gesehen. Die Maßnahme soll nun ohne Förderung so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur der reine Fahrbahnteiler gebaut wird, sondern auch das Umfeld mit angepasst werden muss. Aus diesem Grund ist mit höheren Investitionskosten zu rechnen. Dem kommt zugute, dass von Seiten des Landkreises Ammerland eine allgemeine Umlage aufgrund des sehr guten Jahresabschlussergebnisses ausgezahlt wird, so dass die Gemeinde den Fahrbahnteiler auch ohne Förderung bauen kann, wie vom Gemeinderat beschlossen. Die konkreten Kosten für die Maßnahme einschließlich Umfeldplanung müssen noch ermittelt werden. Die Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze bis zum Ende des Betriebsgrund­stücks der dort ansässigen Firma wurde beantragt.

Auch für die Neugestaltung der Nebenanlagen der Hauptstraße in Augustfehn muss für 2020 ein erneuter Antrag mit ausgiebiger Begründung gestellt werden, zum Beispiel sollen Begegnungsflächen dargestellt werden.

Die Schulstraße in Augustfehn ist im Mehrjahresprogramm der Straßenbaubehörde in Oldenburg aufgenommen worden. Es wird versucht, die Maßnahme in das Jahresbau­programm für 2020 unterzubringen. Die unterschiedlichen Anbindungen an die Stahlwerkstraße, z.B. mittels eines Kreisverkehrs, sind noch mit den entsprechenden Fachbehörden zu erörtern. Die Straßenbaubehörde hat signalisiert, dass eine Förderung in 2020 gute Aussichten hat.

Für die Willkommensbeschilderung in der Gemeinde Apen konnte keine Förderzusage für 2019 erteilt werden. Hier gab die Bewilligungsbehörde den Tipp, den Antrag über einen Verein als Privatmaßnahme erneut stellen zu lassen, da hier eine höhere Chance bestehen würde.

Die Verwaltung erläutert, dass es nicht an der Qualität der gestellten Anträge gelegen hat, dass diese nicht zum Zuge kamen, sondern an der Vielzahl der gestellten Anträge aufgrund der in Aussicht gestellten hohen Förderquote von 90 %.