Sitzung: 13.05.2019 Bau- und Planungsausschuss
Die
Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau– und Planungsausschusses am
25.02.2019 wie folgt:
Zu TOP 12 Änderung der
Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und Augustfehn II
Vom Gemeinderat wurde die Änderung der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen
und Augustfehn II im Bereich der Ortsteile Roggenmoor und Klauhörn beschlossen.
Die Änderung wurde in der Nordwest-Zeitung bekanntgemacht, zeitgleich erhielten
die Ortsbürgervereine Apen und Augustfehn II eine entsprechende Information.
Die Änderung tritt zum Ende der jetzigen Wahlperiode des Gemeinderates, also
zum 31.10.2021, in Kraft. Dann werden auch die grünen Ortsteilschilder
umgesetzt.
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Zu TOP 13 Anpassung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 137 der Gemeinde Apen – Hengstforde,
südlich der Bahn -;
Vom Verwaltungsausschuss wurde nach erfolgter Neuberechnung der Schallkontingente
der Geltungsbereich des Bebauungsplans so angepasst, dass nur die tatsächlich
erforderlichen Bereiche erfasst sind. Der Bebauungsplan Nr. 137 liegt in der
Zeit vom 21.05.2019 bis 20.06.2019 im Rathaus in Apen öffentlich aus,
gleichzeitig können die Unterlagen online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit
eingesehen werden.
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Des Weiteren liegen der Planentwurf und die Begründung des
Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und Aufstellfläche
Fahrbahnteiler L 821 – in der Zeit vom 13.05.2019 bis einschließlich 12.06.2019
im Rathaus in Apen öffentlich aus, die Unterlagen können online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit
eingesehen werden.
In diesem Zusammenhang kann berichtet werden, dass vom Landkreis Ammerland
die Ortsdurchfahrtsgrenze von der Mitte des Firmengrundstücks AMF Bruns an die
östliche Grenze Richtung Westerstede verlegt worden ist. Die Straßenbeleuchtung
wird bis zur neuen Ortsdurchfahrtsgrenze erweitert, ein Fußweg mit Hochbord
wird vom neuen Fahrbahnteiler bis zur Einmündung Schützenstraße angelegt.
Diese Forderungen des Landkreises Ammerland sind bis zum 31.12.2019
umzusetzen. Daher wird die Maßnahme „Fahrbahnteiler“ entsprechend erweitert.
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Bei der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und beim
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen – Tange, Sondergebiet
Diskothek – sind die Unterlagen für die öffentliche Auslegung nahezu
fertiggestellt und können später online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit
eingesehen werden.
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Es gibt Bestrebungen, im Bereich Apen-Nord zwischen der Kleinen Mühlenstraße
und der Straße Am Mühlenbach eine Fläche für eine Wohnbebauung mit ca. 20 bis
25 Bauplätzen zu beplanen. Erste Voruntersuchungen haben bereits stattgefunden.
Zudem wurden Gespräche mit den Grundstückseigentümern und möglichen Investoren
geführt. Näheres wird nach der Sommerpause im Bau- und Planungsausschuss
vorgestellt. Erste Planskizzen zeigen Varianten mit und ohne
Regenrückhaltebecken. Die spätere Beratung in den Gremien wird den konkreten
Planinhalt ergeben.
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Der Endausbau des Wohnparks Augustfehn-Kanal ist so gut wie
abgeschlossen. Letzte Restarbeiten erfolgen in den nächsten Wochen. Die
Arbeiten werden anschließend durch die NLG Oldenburg und die Gemeinde Apen
abgenommen.
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Zudem kann mitgeteilt werden, dass die Haltebucht bei der Grundschule
Nordloh in den Osterferien durch die bauausführende Firma fertiggestellt
wurde. Nach Auftragserteilung im Jahr 2018 sollten die Arbeiten in den Herbstferien
durchgeführt werden. Leider hat es nicht geklappt, so dass die Osterferien
abgewartet werden mussten. Anschließend hat der Bauhof noch weitere gestalterische
Elemente geschaffen, wie zum Beispiel Pflanzen einer Hecke und Aufstellen eines
Drängelzauns.
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Passend zum frühlingshaften Wetter wurde das Rathaus am heutigen Tage mit blühenden Geranien verschönert.