Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Bau– und Planungsausschusses am 25.02.2019 wie folgt:

Zu TOP 12       Änderung der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und August­fehn II

Vom Gemeinderat wurde die Änderung der Bauerschaftsgrenze zwischen Apen und Augustfehn II im Bereich der Ortsteile Roggenmoor und Klauhörn beschlos­sen. Die Änderung wurde in der Nordwest-Zeitung bekanntgemacht, zeitgleich erhielten die Ortsbürgervereine Apen und Augustfehn II eine ent­sprechende Information. Die Änderung tritt zum Ende der jetzigen Wahlperiode des Gemeinde­rates, also zum 31.10.2021, in Kraft. Dann werden auch die grünen Ortsteilschilder umgesetzt.

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Zu TOP 13       Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 137 der Gemeinde Apen – Hengstforde, südlich der Bahn -;

Vom Verwaltungsausschuss wurde nach erfolgter Neuberechnung der Schall­kontin­gente der Geltungsbereich des Bebauungsplans so angepasst, dass nur die tatsäch­lich erforderlichen Bereiche erfasst sind. Der Bebauungsplan Nr. 137 liegt in der Zeit vom 21.05.2019 bis 20.06.2019 im Rathaus in Apen öffentlich aus, gleichzeitig können die Unterlagen online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit eingesehen werden.

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Des Weiteren liegen der Planentwurf und die Begründung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und Aufstellfläche Fahrbahnteiler L 821 – in der Zeit vom 13.05.2019 bis einschließlich 12.06.2019 im Rathaus in Apen öffentlich aus, die Unterlagen können online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit eingesehen werden.

In diesem Zusammenhang kann berichtet werden, dass vom Landkreis Ammer­land die Ortsdurchfahrtsgrenze von der Mitte des Firmengrundstücks AMF Bruns an die östliche Grenze Richtung Westerstede verlegt worden ist. Die Straßen­be­leuchtung wird bis zur neuen Ortsdurchfahrtsgrenze erweitert, ein Fußweg mit Hochbord wird vom neuen Fahr­bahn­teiler bis zur Einmündung Schützenstraße angelegt.

Diese Forderungen des Landkreises Ammerland sind bis zum 31.12.2019 umzusetzen. Daher wird die Maßnahme „Fahrbahnteiler“ entsprechend erweitert.

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Bei der 12. Änderung des Flächennutzungs­plans und beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen – Tange, Sondergebiet Diskothek – sind die Unterlagen für die öffentliche Auslegung nahezu fertiggestellt und können später online unter http://www.apen.de/page/cms/149_Aktuelle-Bauleitplanung.html während der Auslegungszeit eingesehen werden.

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Es gibt Bestrebungen, im Bereich Apen-Nord zwischen der Kleinen Mühlen­straße und der Straße Am Mühlenbach eine Fläche für eine Wohnbebauung mit ca. 20 bis 25 Bauplätzen zu beplanen. Erste Voruntersuchungen haben bereits stattgefunden. Zudem wurden Gespräche mit den Grundstückseigentümern und möglichen Investoren geführt. Näheres wird nach der Sommerpause im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Erste Planskizzen zeigen Varianten mit und ohne Regenrückhaltebecken. Die spätere Beratung in den Gremien wird den konkreten Planinhalt ergeben.

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Der Endausbau des Wohnparks Augustfehn-Kanal ist so gut wie abgeschlossen. Letzte Restarbeiten erfolgen in den nächsten Wochen. Die Arbeiten werden anschließend durch die NLG Oldenburg und die Gemeinde Apen abgenommen.

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Zudem kann mitgeteilt werden, dass die Haltebucht bei der Grundschule Nord­loh in den Osterferien durch die bauausführende Firma fertiggestellt wurde. Nach Auftragserteilung im Jahr 2018 sollten die Arbeiten in den Herbst­ferien durch­geführt werden. Leider hat es nicht geklappt, so dass die Osterferien abgewartet werden mussten. Anschließend hat der Bauhof noch weitere gestal­teri­sche Elemente geschaffen, wie zum Beispiel Pflanzen einer Hecke und Aufstellen eines Drängelzauns.

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Passend zum frühlingshaften Wetter wurde das Rathaus am heutigen Tage mit blühenden Geranien verschönert.