Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung
Nr. 19 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn II, Gewerbegebiet, Umwandlung einer Grünfläche in eine Gewerbefläche – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88, 6. Änderung – Augustfehn II, Gewerbegebiet, Umwandlung einer Grünfläche in eine Gewerbefläche –.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungs-ausschusses am 18.06.2019 beigefügten Skizze.

Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung im Rathaus und einer Bürgerversammlung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Die NWP erläutert anhand einer Präsentation, dass entlang der Uplengener Straße ein Bereich des Bebauungsplans Nr. 88 von einer Grünfläche in eine Gewerbefläche mit einer Erschließungsstraße umgewandelt werden soll. Gleichzeitig soll für das Misch­gebiet an der Stahlwerkstraße eine einheitliche Festsetzung gelten. Der Wendehammer der Dampfhammerstraße wird aufgrund einer Gewerbeansiedlung im Norden nicht mehr benötigt und soll aus diesem Grund eine Festsetzung als Industriegebiet erhalten. Zugleich wird in Teilen ein durchgehender Bauteppich bis an die Grenze der Plan­änderung festgesetzt.

In Gesprächen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Ammerland wurde darauf hingewiesen, dass die Anbindung des Gebietes an die Uplengener Straße nicht im Kurvenbereich erfolgen sollte. Eine Verkehrsuntersuchung wurde in Auftrag gegeben, wie die Erschlie­ßungsstraße auf die Kreisstraße geführt werden kann, damit der Knotenpunkt Stahl­werk­straße / Uplengener Straße funktionstüchtig bleibt.

Die neue Erschließungsstraße erhält einen Wendehammer von 24 m und führt im Nordosten des Plangebietes in das Gewerbegebiet. So können die nordöstlich belegenen gemeindeeigenen Flächen ebenfalls erschlossen werden. Der Straßenseiten­graben entlang der Uplengener Straße muss für die Oberflächenentwässerung erhalten bleiben. Der Schallschutz für die Festlegung von Schallkontingenten ist noch zu untersuchen.

Die Planung wurde mit dem Eigentümer der Flächen abgestimmt. Die textlichen Fest­setzungen stammen überwiegend aus dem Ursprungsplan. Im Mischgebiet wurde der Einzelhandel nicht ausgeschlossen, jedoch Tankstellen und Vergnügungsstätten. Ausnahmsweise können im Änderungsbereich zwei Vollgeschosse errichtet werden, wenn es sich bei dem zweiten Vollgeschoss um eine Verwaltungs- bzw. Büro­nutzung, um Sozialräume oder um ein betriebsbezogenes Wohnen handelt. Die festzusetzenden Schallleistungspegel sind durch eine schalltechnische Untersuchung zu ermitteln.

Die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung umfasst ein kleineres Gebiet mit der Darstellung von Gewerbeflächen.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mittels einer Auslegung im Rathaus und einer Bürgerversammlung stattfinden zu lassen.

Seitens des Ausschusses wird die Planung begrüßt. Der dort ansässige Gewerbebetrieb erhält zusätzliche Flächen.