Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 20.04.2018.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.844,61 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 810.308,07 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 93.536,54 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 259.676,66 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 

 


FBL Kock erläutert den Jahresabschluss 2014 anhand einer Präsentation.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: