Sitzung: 20.05.2019 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/544/2019
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 31.08.2018.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 397.759,15 €
aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
wird ein Betrag in Höhe von 315.511,13 € zugeführt. Dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 82.248,02 € zugeführt. Der
Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 49.309,42 € wird aus
der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in
Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2015.
FBL Kock erläutert den Jahresabschluss 2015 anhand einer Präsentation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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