Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortführung der Bauleitplanung für die 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan Nr. 123 B – Hengstforde und Augustfehn, nördlich der Bahn – mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellten Planinhalten.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.


Ab diesem Tagesordnungspunkt nimmt Ratsherr (RH) Berends an der Sitzung teil.

 

RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.

 

RH B. Meyer befürwortet die Maßnahme und freut sich, dass es nun nach ausreichender Bürgerbeteiligung losgeht. 300 Grundstücke  werden in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Terrassen können im südlichen Bereich aufgrund des Schallschutzes nicht nach Süden angelegt werden. Der Rat winkt nicht einfach etwas durch. Es waren Fachbüros involviert und es wurde mehrfach darüber beraten. Bauliche Einschränken muss man öfter in Kauf nehmen. Die Vorteile des Baugebietes überwiegen. Die Nordwest-Zeitung hat dieses nicht korrekt dargestellt.

 

RH Orth gibt an, dass Fehler gemacht wurden, die Zeit gekostet haben. Umwelt- und Lärmschutzgutachten seien aber völlig normal. Auch ein Schallschutzwall wird häufig auferlegt. Ratsherr Orth ist der Meinung, dass durch die ausführliche Berichterstattung viele Menschen informiert wurden.

 

RH DR. Habben teilt mit, dass die Schallschutzgrundstücke größtenteils noch unbebaut sind. Evtl. wird dort nie Lärm erzeugt werden. Außerdem gibt es Fenster, die man grundsätzlich nie öffnen kann, weil die Häuser bestimmte Belüftungstechniken eingebaut haben. Dass man seine Terrasse nicht nach Süden anlegen kann, stellt keinen Mangel dar.

 

FBL Rosendahl stellt das Verfahren anhand einer Power-Point-Präsentation vor.