Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 31.08.2018.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 397.759,15 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 315.511,13 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 82.248,02 € zugeführt. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 49.309,42 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen. Gleichzeitig ist der Fehlbetrag aus gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 365,63 € dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu entnehmen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 


Die Tagesordnungspunkte 11 und 13 werden zusammen beraten. BM Huber nimmt zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 im Zuschauerraum Platz.