Bei der Überprüfung der Mehr- und Minderabfindungen hat das Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg festgestellt, dass die Gemeinde Apen eine gesamte Flurstücksgröße von 59,4064 ha und 848,76 Werteinheiten in die Flurbereinigung eingebracht hat. Über Flächenverkäufe wurden 4,4600 ha mit 205,49 Werteinheiten verkauft, zum Beispiel an den Leda-Jümme-Verband über Verhandlungsniederschriften.

Zur Besitzeinweisung wurden 51,8874 ha mit 547,87 Werteinheiten zugeteilt und zur Vorlage des Flurbereinigungsplans sind es 52,3862 ha mit 552,64 Werteinheiten.

Bei der Aufmessung des Wege- und Gewässerplanes wurden die Grenzen nach Topo­graphie, Bedingungsgrenzen und örtlichen Grenzen neu aufgemessen, so dass größere Abweichungen in den Flurstücksgrößen vorhanden sind. Für diese Abweichungen soll der Gemeinde Apen eine Abfindung in Höhe von 45.960,00 € ausgezahlt werden.

Des Weiteren hat die Verwaltung aufgrund einer konkreten Anfrage dem Amt für regio­nale Landesentwicklung mitgeteilt, dass die Gemeinde keine Feld- und Verbin­dungs­wege an Dritte überträgt. Aus ökolo­gischer Sicht könnten hier Blühstreifen o.ä. entstehen. Eine Nutzung durch umliegende Landwirte ist nach Absprache mit der Gemeinde möglich.

Vom Fachausschuss wird auf die Möglichkeit eines Flächentausches bei einem ernsthaften Interesse eines Landwirts für eine Wegeparzelle hingewiesen. Die Gemeinde sollte sich dann nicht querstellen.