Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 131, 1. Änderung – Apen, Fußweg und
Aufstellung Fahrbahnteiler L 821 – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
24.09.2019 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung, gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt
hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 131, 1. Änderung öffentlich bekannt zu machen.
Die NWP erklärt, dass die im Bebauungsplan Nr. 131 festgesetzte Verkehrsfläche nach Erstellen der Ausführungsplanung nicht ausreichend war, so dass eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde. Des Weiteren stellte sich heraus, dass die vier festgesetzten Bäume im Plangebiet nicht erhalten werden können.
Anschließend stellt die NWP die Abwägung zu dem oben genannten Bauleitplan vor. Der Landkreis Ammerland weist darauf hin, dass die Ersatzpflanzungen für die zu entfernenden Bäume im räumlichen Zusammenhang mit den beplanten Flächen stattfinden sollen. Weiter sind einige redaktionelle Hinweise zu beachten.
Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird eine Abstimmung der Verkehrsflächen gefordert, diese ist inzwischen durchgeführt worden, die Flächen sind ausreichend. Auf die noch abzuschließende Vereinbarung wurde ebenfalls verwiesen. Von den Ver- und Entsorgern sowie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst sind allgemeine Hinweise eingegangen. Private Anregungen liegen nicht vor.
Die Verwaltung erklärt, dass die Vereinbarung mit der Straßenbaubehörde aktuell erarbeitet wird.