Sitzung: 24.09.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/564/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der
Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.189.900 |
1.537.800 |
294.400 |
19.433.300 |
ordentliche Aufwendungen |
17.487.100 |
559.000 |
50.100 |
17.996.000 |
außerordentliche Erträge |
39.000 |
|
|
39.000 |
außerordentliche Aufwendungen |
0 |
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|
0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.137.500 |
1.537.800 |
294.400 |
18.380.900 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
15.610.900 |
364.300 |
50.100 |
15.925.100 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.907.100 |
|
2.289.000 |
618.100 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
7.963.100 |
480.100 |
4.838.000 |
3.605.200 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
4.050.000 |
|
3.050.000 |
1.000.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
560.000 |
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115.000 |
445.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
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24.094.600 |
1.537.800 |
5.633.400 |
19.999.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
24.134.000 |
844.400 |
5.003.100 |
19.975.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 4.050.000 Euro um
3.050.000 Euro vermindert und damit auf
1.000.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 0 Euro um
4.700.000 Euro erhöht und damit auf
4.700.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 24.09.2019
Huber
(Bürgermeister)
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.
FBL Kock erläutert die Beschlussvorlage. Es folgt eine angeregte Diskussion.