Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.189.900

1.537.800

294.400

19.433.300

ordentliche Aufwendungen

17.487.100

559.000

50.100

17.996.000

außerordentliche Erträge

39.000

 

 

39.000

außerordentliche Aufwendungen

0

 

 

                       0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.137.500

1.537.800

294.400

18.380.900

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.610.900

364.300

50.100

15.925.100

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.907.100

 

2.289.000

618.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

7.963.100

480.100

4.838.000

3.605.200

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

4.050.000

 

3.050.000

1.000.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

560.000

 

115.000

445.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

24.094.600

1.537.800

5.633.400

19.999.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

24.134.000

844.400

5.003.100

19.975.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 4.050.000 Euro um 3.050.000 Euro vermindert und damit auf

1.000.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 4.700.000 Euro erhöht und damit auf

4.700.000 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 24.09.2019

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 

 


FBL Kock erläutert die Beschlussvorlage. Es folgt eine angeregte Diskussion.