Vom Baumbüro werden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die Erstellung eines Baumkatasters dargelegt. Neben der Verkehrssicherungspflicht des Baum­eigen­tümers sind auch die allgemeine Sicherheitserwartung des Verkehrs bei Straßen­bäumen sowie die Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgruppe Landschafts­entwicklung Landschaftsbau (FLL) aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen.

Zweck des Baumkatasters ist die Sammlung von Daten über das Alter, den Zustand etc. der gemeindeeigenen Bäume. Hierfür wird jeder Baum von der Krone bis zum Wurzel­bereich ausgiebig untersucht und der Zustand dokumentiert. Die Kontrollintervalle richten sich nach dem Alter des Baumes (zwischen einmal pro Jahr bis alle drei Jahre) sowie nach dem Standort. Hierbei werden stärker frequentierte Straßen und Grün­flächen häufiger untersucht als schwach besuchte.

Am Beispiel der Gemeinde Edewecht wird die Durchführung vorgestellt. In der Gemeinde Edewecht wurde im Jahr 2018 mit der Erstellung eines Baumkatasters begonnen. Untersucht wurden ca. 3.100 Einzelbäume und ca. 3.800 Bäume in Baumgruppen zu je 5 bis 25 Bäumen. Insgesamt sind ca. 3.500 Plaketten angebracht worden. Bei den Baumgruppen handelt es sich vor allem um junge Bäume bzw. Bäume an schwach frequentierten Stellen. Zur Darstellung im Kartenmaterial werden die GPS-Daten der Bäume und Baumgruppen erfasst.

Im ersten Jahr wurden die Bäume an den Hauptverkehrsstraßen und auf allen öffent­lichen Gebäudeflächen (Kindergärten, Schulen usw.) erfasst. Der zweite Durchgang wird die Bäume in den Außenbereichen dokumentieren. Die Kontrollbereiche sind nach Ortsteilen aufgegliedert, wobei jede Straße bzw. Grünfläche einzeln hinterlegt werden kann. So können die erforderlichen Maßnahmen richtig zugeordnet werden. Das Karteiblatt umfasst für jeden Baum bzw. Baumgruppe die Grunddaten nach Baumart und Altersgruppe und zeigt das Datum der nächsten Kontrolle an.

Aus den eingegebenen Daten können verschiedene Abfragen generiert werden, z.B. über die vorhandenen Baumarten, die Altersstruktur, durchzuführende Maßnahmen oder allgemeiner Zustand der Bäume. Außerdem ist eine Darstellung der Bäume und Baumgruppen mit Nummerncode im Kartenwerk möglich. Hierbei können geschädigte Bäume farblich anders dargestellt werden.

In der Gemeinde Edewecht mussten an den Einzelbäumen und Baumgruppen insge­samt 600 Maßnahmen vorgenommen werden, in den meisten Fällen war das Entfernen von Totholz notwendig. Bei fünf Bäumen wurden weitergehende Untersuchungen empfohlen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen bei 5 % bis 10 % der untersuchten Bäume erforderlich werden.

Die Lizenz für das Baumkataster liegt beim Baumbüro, der Gemeinde wird ein Lese- und Schreibrecht eingeräumt, so dass die Daten für Ausschreibungen etc. genutzt werden können. In Edewecht wurden im letzten Jahr für die Erstellung des Baumkatasters ca. 30.000 € aufge­wendet. Die Kosten der Pflegemaßnahmen bzw. Ersatzpflanzung richten sich nach dem Umfang und können von daher nicht beziffert werden. Die Erstellung eines Baumkatasters ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch bei Streitigkeiten in Versicherungsange­legenheiten hilfreich sein. Einen Wert der Bäume lässt sich über das Baumkataster nicht erfassen.

Vom Ausschuss wird angemerkt, dass in der Vergangenheit die Baumkontrollen durch den Bauhof gut erledigt wurden, wenn auch nicht so professionell. Wenn Handlungs­bedarf bestand, wurden entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Sturmschäden lassen sich auch nicht mit einem Baumkataster vorhersagen.

Die Aufnahme der Bäume in ein Baumkataster könnte beschränkt werden, z.B. ab einem bestimmten Stamm­umfang.

Auf Anfrage nach Baumkontrollen in Waldstücken erklärt das Baumbüro, dass dieses nicht durchgeführt wird. Den Nutzern von Waldstücken ist zuzumuten, das Betreten in Eigenverantwortung zu entscheiden.

Die Verwaltung macht deutlich, dass in einem Baumkataster die öffentlichen Bäume erfasst werden, um gegenüber dem Kommunalen Schadenausgleich die ständige Kontrolle belegen zu können, falls es zu Schäden durch Bäume kommt. Dies ist grund­sätzlich eine positive Vorgehensweise, muss jedoch nicht zwingend so durch­geführt werden. Grundlage für die Beauftragung zur Erstellung eines Baumkatasters muss das Formulieren von Zielsetzungen durch den Gemeinderat sein.

Aus der Mitte des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass eine solche Zielsetzung der Grund für diese Beratungen war. In Apen besteht ein Bedarf an Neuanpflanzungen von Bäumen.

Dem wird von anderer Seite entgegengehalten, dass die Gemeinde Apen in den letzten Jahrzehnten sehr viel mehr Grün aufweist, wie auch anhand der Luftbilder belegt werden kann. Ein Baumkataster wäre eine gute Sache, allerdings können mit dem hierfür aufzuwendenden Betrag auch jedes Jahr Neuanpflanzungen finanziert werden. Damit wäre der Natur besser gedient.