Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Jahr 2020 wird zugestimmt.

Die Gebühr wird auf 2,90 €/m³ Abwasser festgesetzt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

 

17. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2017 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 38 vom 22.12.2017) wird wie folgt geändert:

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,90 Euro."

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Apen, den 17.12.2019

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 

 

 


EGR Schubert stellt anhand einer Präsentation die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020 vor.

 

AM Harms fragt, ob eine Verpflichtung besteht, den Bürgern die Überschussrücklagen über einen bestimmten Zeitraum auszuzahlen.

 

EGR Schubert bestätigt, dass es einen 3 Jahreszeitraum gibt. Allerdings wurden keine Verteuerungen eingeplant, die dann aufgefangen werden müssen.

 

AM Hasselhorst weist auf die Kontinuität der Gebühr in der Vergangenheit hin. Eine zu starke Senkung der Gebühr, die dann eine spätere Erhöhung mit sich bringt, könnte die Bürger verwirren. Somit ist der gegangene Weg der Richtige.

 

RM Bruns weist darauf hin, dass die hohe Abwassermenge durch einen trockenen Sommer herrührt.

 

EGR Schubert erläutert, dass durch Neubaugebiete ein höherer Verbrauch absehbar ist.

 

AV Orth findet es gut, dass die Gebühr unter 3,00 € abgesenkt werden kann und die Rückerstattung an die Bürger eine Selbstverständlichkeit ist. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0