Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/600/2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die erste frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 –
Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019
beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die zweite frühzeitige Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für
die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.