Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/605/2019
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das
Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
8.
Satzung
zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über
die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser
aus
Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019
(Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
(NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen
in seiner Sitzung am 17.12.2019 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes
Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom
13.12.2016 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland S. 143 vom 23.12.2016) wird
wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 27,50 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.
Apen, den 17.12.2019
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)