Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/606/2019
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale
Abwasserbeseitigung im Jahr 2020 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird auf 2,90 €/m³ Abwasser festgesetzt.
Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:
17. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl.
S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren
für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des
Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch
Satzung vom 19.12.2017 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 38 vom
22.12.2017) wird wie folgt geändert:
§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 4 Gebührensatz
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,90 Euro."
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.
Apen, den 17.12.2019
Gemeinde Apen
Huber, Bürgermeister