Sitzung: 17.12.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/614/2019
Beschlussvorschlag:
Der Folgekostenbeitrag für das Wohnbaugebiet
Augustfehn-Hengstforde wird auf insgesamt 1.282.680,33 € festgesetzt und ist im
städtebaulichen Vertrag mit der NLG zu verankern. Dies entspricht einem Betrag
in Höhe von 5,97 €/m² Nettobaulandfläche.
Dieser Betrag ist nach regelmäßiger Anpassung an die
örtlichen Gegebenheiten auf alle neu abzuschließenden städtebaulichen Verträge
und auf die Kaufpreiskalkulation für eigene Wohnbaugrundstücke anzuwenden.
Der vorstehende Beschluss ersetzt den Beschluss des
Gemeinderates vom 13.12.1999 zur Festsetzung eines Infrastrukturzuschlages.