Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen stellt für den „Erweiterungsbau der IGS in ein
multifunktionales Dorfquartier in Apen-Augustfehn“ einen Förderantrag im Rahmen
der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“. Laut
Richtlinie beträgt die Förderung maximal 90 % der durch Einnahmen nicht
gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gemeinde Apen beantragt lediglich
eine Förderung i.H.v. 35 %. Die Gemeinde Apen erklärt ihre Bereitschaft, den
durch Einnahmen und durch Förderungsmittel nicht gedeckten Anteil der
zuwendungsfähigen Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen.
Sachverhalt:
Verwaltungsseitig
wurde bereits im Jahr 2017 für das Programmjahr 2018 ein Förderantrag für den
Erweiterungsbau der IGS gestellt. Es wurde eine Förderung im Rahmen der
Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gestellt, der
jedoch negativ beschieden wurde. Nachdem verwaltungsseitig zunächst Gespräche
mit dem zuständigen Minister Lies geführt wurden und anschließend mit dem zuständigen
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg, wurde in 2018 für
das Programmjahr 2019 erneut ein Förderantrag gestellt, da erörtert wurde, wo
inhaltliche Schwerpunkte bei einem neuen Antrag gesetzt werden sollten.
Förderfähig ist das Bauvorhaben lediglich, wenn über den Schulbetrieb und damit
den gesetzlichen Auftrag bzw. der Pflichtaufgabe hinaus das Gebäude eine
Nutzung erfährt. Da die IGS/OBS sich ohnehin bereits jetzt in Zusammenarbeit
mit vielen Kooperationspartnern nach außen öffnet, ist eine Nutzung über die
Pflichtaufgaben hinaus derzeit schon gegeben. Der geplante Erweiterungsbau von
dem Planungsbüro Almendinger ist losgelöst von einer Öffnung nach außen bzw.
der benannten Antragstellung in der bekannten Form erstellt worden. Das heißt
die Planzeichnung bezog sich bei Erstellung nur und ausschließlich auf den
Schulbetrieb und die Schulnutzung, ist aber gleichermaßen für die Belange über
den Schulbetrieb hinaus ideal nutzbar. Somit unterstreicht der Erweiterungsbau
der IGS/OBS das Ansinnen von Schule und Verwaltung, nämlich der Öffnung nach
außen.
Das ArL hat
den Antrag bisher auf Vollständigkeit geprüft. Es wird u.a. ein Ratsbeschluss
erwünscht, der dokumentiert, dass wissentlich eine 35 %-Förderung statt einer
90%-Förderung beantragt wird und dass bekannt ist, dass die ungedeckten
Ausgaben durch Eigenmittel zu tragen sind.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach
bisherigen Schätzungen auf 4.873.575,00 €. Bei einem beantragten Fördersatz
i.H.v. 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben würde sich der nicht rückzahlbare
Zuschuss auf 1.705.751,00 € belaufen. Voraussetzung ist ein sog. positives
Ranking und die entsprechende
Beurteilung der zuwendungsfähigen Ausgaben
Anlagen: