Beschlussvorschlag:
Einer Anmietung des sog. „Dock 20“ wird zugestimmt. Die KVHS
Ammerland wird den Mietvertrag mit der Freikirche schließen. Die Verwaltung
kann eine entsprechende Vereinbarung mit der KVHS zur gemeinsamen Nutzung
schließen.
Sachverhalt:
Der Kooperation der
Gemeindejugendpflege mit der KVHS wurde bereits grundsätzlich zugestimmt. Die
Verwaltung wurde ermächtigt, vertragliche Bindungen eizugehen und vor
Vertragsschluss eine Anliegerversammlung durchzuführen. Verwaltungsseitig
wurden daraufhin verschiedene Objekte in Augenschein genommen, die teilweise
einen erheblichen Renovierungs- und Umbauaufwand aufwiesen. So wurde die
ehemalige Spielothek wie auch die Videothek vor diesem Hintergrund betrachtet
und letztlich als nicht geeignet erachtet bzw. als zu kostenaufwendig bewertet.
Dieser Schluss konnte jedoch lediglich gezogen werden, da ein anderes Objekt eine
tatsächliche Alternative darstellt, das sog. „Dock 20“, der ehemalige
Jugendtreff der Freikirche in der Schulstraße 20. Gemeinschaftlich von
Jugendpflege und KVHS wurde dieses Objekt intensiv betrachtet und mit den
Nutzungsvorstellungen beider Akteure abgeglichen. Man ist sich einig, dass
dieses Objekt den Ansprüchen gerecht wird: es verfügt über Frei-/Spielflächen,
Sitzecken (inkl. Spielekonsolen), eine
Bühne/Saal (auch für Filmvorführungen), Billardtisch, Airhockey, Küche
(Adventsbacken), großzügiger Außenbereich (inkl. Volleyballfeld. Letztlich ist
es so, dass in diesem Objekt weniger die bauliche Umsetzung mit den damit
zusammenhängenden Kosten eine Hürde darstellt, als vielmehr eine vertragliche
Gestaltung. Baulich würde lediglich das Einziehen von drei Leichtbauwänden
erforderlich sein, um einen Büroraum abzutrennen. Man würde hier einen
Mietvertrag eingehen, der auch eine wöchentlich zeitliche Befristung aufweist
(Montag bis Freitag), da die Freikirche an Wochenenden ebenfalls die
Räumlichkeiten nutzen möchte. Dies ist jedoch bereits mit allen Beteiligten
soweit abgesprochen, dass auch dies kein Problem darstellen wird. Der Entwurf
eines Mietvertrages sieht derzeit vor:
- 500,00
€ Kaltmiete (hälftig zu tragen von KVHS und Gemeinde)
- Mietbeginn
01.04.2019
- Mietdauer
zunächst drei Jahre
- Reinigung
über Gemeinde (Reinigungskraft der IGS ist möglich)
- Leichtbauwände
auf Kosten der Gemeinde
- religiöse/weltanschauliche
Betrachtung unterliegen dem Maßstab der Neutralitätspflicht von Gemeinde und
KVHS
Vorteilhaft hier ist, dass die von
allen Beteiligten als „lohnenswert“ erachtete Kooperation nun mit wenig
Aufwand, auch in finanzieller Hinsicht, beginnen kann. Zusätzlich ist die Lage
an der Schulstraße eine günstige, denn nicht wie bei den anderen Objekten steht
hier eine großzügige Freifläche zur Verfügung, auch die Distanz von
gefährdenden Verkehrswegen ist gegeben. Darüber hinaus ist das Objekt aufgrund
der vorherigen Nutzung der Zielgruppe nicht fremd und liegt strategisch günstig
auf dem Schulweg vieler Nutzer.
Finanzielle
Auswirkung:
Mietkosten und Umbaukosten für Leichtbauwände sind im Rahmen
der Haushaltsberatungen berücksichtigt worden.
Anlagen: