Betreff
Fortführung der Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (2017), Teil 2 und zum Bebauungsplan Nr. 123 B - Hengstforde und Augustfehn, nördlich der Bahn -;
Beschluss über den Planinhalt und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/536/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortführung der Bauleitplanung für die 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan Nr. 123 B – Hengstforde und Augustfehn, nördlich der Bahn – mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellten Planinhalten.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.


Sachverhalt:

Nachdem der Bebauungsplan Nr. 137 mit den Schallkontingenten für die Gewerbeflächen südlich der Bahn „auf den Weg gebracht“ wurde, kann die Bauleitplanung für das Wohngebiet nördlich der Bahn fortgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, für die 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan Nr. 123 B entsprechende Beschlüsse durch den Gemeinderat fassen zu lassen. Die neuen Planinhalte werden in der Sitzung des Bau- und Planungs­ausschusses durch die Niedersächsische Landgesellschaft vorgestellt.


Finanzielle Auswirkung:

Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.


Anlagen:

Skizze der 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2 (wird ggfs. nachgeschickt)

Skizze des Bebauungsplans Nr. 123 B mit Planinhalten (wird ggfs. nachgeschickt)