Beschluss über den Planinhalt und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Fortführung der Bauleitplanung für die
3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan
Nr. 123 B – Hengstforde und Augustfehn, nördlich der Bahn – mit den in der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellten Planinhalten.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Nachdem der Bebauungsplan Nr. 137 mit den Schallkontingenten für die Gewerbeflächen südlich der Bahn „auf den Weg gebracht“ wurde, kann die Bauleitplanung für das Wohngebiet nördlich der Bahn fortgeführt werden. Hierzu ist es erforderlich, für die 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan Nr. 123 B entsprechende Beschlüsse durch den Gemeinderat fassen zu lassen. Die neuen Planinhalte werden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses durch die Niedersächsische Landgesellschaft vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.
Anlagen:
Skizze der 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2
(wird ggfs. nachgeschickt)
Skizze des Bebauungsplans Nr. 123 B mit Planinhalten (wird ggfs. nachgeschickt)