Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen beantragt bei den
zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen und des Bundes eine Anpassung der
Sperrwerksverordnung, um die Oberwasserverhältnisse in der
Leda-Jümme-Niederung stabil zu halten.
Vorrang muss bei der Anpassung der
Sperrwerksverordnung weiterhin der Hochwasserschutz haben. Allerdings sollte
das Sperrwerk auch zur Stabilisierung der Oberwasserverhältnisse eingesetzt
werden können, wenn der Sperrwerksbetrieb dies zulässt.
Der Gemeinde Apen dürfen keine Kosten entstehen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Veränderung in der
Bewirtschaftung und Unterhaltung der Ems in den vergangenen Jahren und der
anhaltenden Trockenperioden mit keinem oder nur geringem Niederschlag im
Oberlauf der Leda-Jümme-Niederung kam es in den vergangenen Jahren nicht
selten zu einem „Trockenlaufen“ verschiedener Kanal- und Flusssysteme in der
Leda-Jümme-Region.
Insbesondere in der Gemeinde Apen
ist es bei diesen Wetterumständen und vielleicht auch aufgrund von
Wasserstaumaßnahmen in der Ems vermehrt zu einem Leerlaufen gekommen. Teile des
Nordloher Tiefs, des Nordloh-Kanals und der Bäken um den Ort Apen führten über
mehrere Tage kaum mehr Wasser.
Dieser Sachverhalt wird kritisch
gesehen, da dadurch die Natur im Allgemeinen, die Bewirtschaftung und der
Fischbesatz sowie die touristischen Angebote Schaden nehmen können. Der
Sportfischerverein Apen hat vermehrt den Mangel in den vergangenen Jahren
dargestellt und dieses auch bildlich dokumentiert.
Nunmehr wurde ein Entwurf zur
Änderung der Sperrwerksverordnung für das Leda-Sperrwerk in Leer verfasst, der
verdeutlicht, dass mit veränderten „Sperrregeln“ der Sachverhalt abgemildert
werden könnte. Mithilfe des Sperrwerks könnte das Wasser in den Oberläufen
zurückgehalten werden, wenn abzusehen ist, dass der Niederschlag ausbleiben
wird, ein normales Hochwasser in der Nordsee ansteht und auch nicht aufgrund
besonderer Winde dem Hochwasserschutz Vorrang eingeräumt werden muss.
Verwaltungsseitig wird daher darauf
gedrungen, dass dieser Sachverhalt beraten und dahingehend erörtert wird, ob
zum Erhalt einer stabilen Wasser- und Gewässersituation die
Sperrwerksverordnung überarbeitet werden sollte, um den aktuellen Erfordernissen
gerecht zu werden.
Es wird darauf verwiesen, dass
dieser Sachverhalt nicht nur im Interesse der Gemeinde Apen bearbeitet wird,
sondern der Bund sowie das Land Niedersachsen die Verpflichtung haben, hier
tätig zu werden bzw. auch Kosten für Maßnahmen und Betriebskosten für diese
Zwecke übernehmen müssen.
Die aktuelle Situation wird im Bau- und Planungsausschuss durch einen Sachkundigen vom NLWKN Aurich erörtert.
Finanzielle
Auswirkung:
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Anlagen: