Betreff
Stabile Oberwasserverhältnisse in der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/556/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen beantragt bei den zuständigen Stellen des Landes Nieder­sachsen und des Bundes eine Anpassung der Sperrwerksverordnung, um die Ober­wasserverhältnisse in der Leda-Jümme-Niederung stabil zu halten.

Vorrang muss bei der Anpassung der Sperrwerksverordnung weiterhin der Hoch­wasserschutz haben. Allerdings sollte das Sperrwerk auch zur Stabilisierung der Oberwasserverhältnisse eingesetzt werden können, wenn der Sperrwerksbetrieb dies zulässt.

Der Gemeinde Apen dürfen keine Kosten entstehen.


Sachverhalt:

Aufgrund der Veränderung in der Bewirtschaftung und Unterhaltung der Ems in den vergangenen Jahren und der anhaltenden Trockenperioden mit keinem oder nur geringem Niederschlag im Oberlauf der Leda-Jümme-Niederung kam es in den ver­gangenen Jahren nicht selten zu einem „Trockenlaufen“ verschiedener Kanal- und Flusssysteme in der Leda-Jümme-Region.

Insbesondere in der Gemeinde Apen ist es bei diesen Wetterumständen und viel­leicht auch aufgrund von Wasserstaumaßnahmen in der Ems vermehrt zu einem Leerlaufen gekommen. Teile des Nordloher Tiefs, des Nordloh-Kanals und der Bäken um den Ort Apen führten über mehrere Tage kaum mehr Wasser.

Dieser Sachverhalt wird kritisch gesehen, da dadurch die Natur im Allgemeinen, die Bewirtschaftung und der Fischbesatz sowie die touristischen Angebote Schaden nehmen können. Der Sportfischerverein Apen hat vermehrt den Mangel in den ver­gangenen Jahren dargestellt und dieses auch bildlich dokumentiert.

Nunmehr wurde ein Entwurf zur Änderung der Sperrwerksverordnung für das Leda-Sperrwerk in Leer verfasst, der verdeutlicht, dass mit veränderten „Sperrregeln“ der Sachverhalt abgemildert werden könnte. Mithilfe des Sperrwerks könnte das Wasser in den Oberläufen zurückgehalten werden, wenn abzusehen ist, dass der Nieder­schlag ausbleiben wird, ein normales Hochwasser in der Nordsee ansteht und auch nicht aufgrund besonderer Winde dem Hochwasserschutz Vorrang eingeräumt werden muss.

Verwaltungsseitig wird daher darauf gedrungen, dass dieser Sachverhalt beraten und dahingehend erörtert wird, ob zum Erhalt einer stabilen Wasser- und Gewässer­situation die Sperrwerksverordnung überarbeitet werden sollte, um den aktuellen Erforder­nissen gerecht zu werden.

Es wird darauf verwiesen, dass dieser Sachverhalt nicht nur im Interesse der Gemeinde Apen bearbeitet wird, sondern der Bund sowie das Land Niedersachsen die Verpflichtung haben, hier tätig zu werden bzw. auch Kosten für Maßnahmen und Betriebskosten für diese Zwecke übernehmen müssen.

Die aktuelle Situation wird im Bau- und Planungsausschuss durch einen Sachkundi­gen vom NLWKN Aurich erörtert.


Finanzielle Auswirkung:

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 


Anlagen: