Betreff
Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen - Tange, Diskothek -;
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Vorlage
VO/560/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeiti­gen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 12 des Flächen­nutzungs­plans (2017) – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägungen mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.


Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 06.06.2019 bis einschließlich 08.07.2019 im Rathaus in Apen stattgefunden. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wird von der NWP GmbH Oldenburg in der Fachausschusssitzung vorgestellt. Die Abwä­gung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde in der Sitzung des Bau- und Planungs­ausschusses am 10.09.2018 vorgestellt.

Für den im Parallelverfahren ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen wurde zugesagt, den hierfür erforderlichen Durch­führungs­vertrag der Bevölkerung in Tange vor Beschlussfassung vorzustellen. Der Durchführungs­vertrag muss vom Rat der Gemeinde Apen beschlossen werden, bevor der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt.

Der Landkreis Ammerland hat in seiner Stellungnahme die Aufnahme der vorzusehenden Maßnahmen bei den einzelnen Szenarien im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 empfohlen. Da der Gemeinderat zunächst die Abwägung zur Flächennutzungsplanänderung beschließen muss, kann erst anschließend die Einarbeitung in den Durchführungsvertrag vorgenommen werden. Daher konnte bisher die Vorstellung des Vertrags bei der Bevölkerung noch nicht erfolgen.

Aus diesem Grunde werden die Beschlüsse zum Durchführungsvertrag und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten. Da die Änderung des Flächennutzungsplans dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorgelegt werden muss, geht bei dieser Vorgehensweise nicht unnötig Zeit verloren.


Finanzielle Auswirkung:

Durch den Abschluss entsprechender Verträge entstehen der Gemeinde Apen keine Kosten.


Anlagen:

Abwägung frühzeitige Beteiligung

Abwägung öffentliche Auslegung.