Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung
Nr. 3 (2. Teil) des Flächennutzungsplans (2017) – Wohnbaugebiet Hengstforde und
Augustfehn I, nördlich der Bahn – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 3 (2. Teil) des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 3 (2. Teil) des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung der
Änderung Nr. 3 (2. Teil) des Flächennutzungsplans (2017) der Gemeinde Apen hat
in der Zeit vom 19.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 stattgefunden. Die
Abwägung der eingegangenen Anregungen wird von der NLG Oldenburg in der
Fachausschusssitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten
Anlagen: