Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der
Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
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Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
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ordentliche Aufwendungen |
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außerordentliche Erträge |
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außerordentliche Aufwendungen |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
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Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
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Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von ……… Euro um ………… Euro
vermindert/erhöht und damit auf
………… Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von ………… Euro
um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf
………… Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert..
Apen, den 24.09.2019
Huber
(Bürgermeister)
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Apen
für das Jahr 2019 wurden Investitionen in Höhe von 7.963.100 € veranschlagt.
Enthalten sind hier u.a. der Anbau bei der OBS/IGS Augustfehn, die Umwandlung
der ehemaligen Grundschule Augustfehn II in ein Familienzentrum, der Ausbau der
Schulstraße und der Neubau der Lind-Brücke.
Im Laufe des Jahres wurde
deutlich, dass sich einige Veränderungen im Bereich der Investitionshöhe, der
Förderhöhe und der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben haben. Im Bereich der
ordentlichen Erträge ist außerdem ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
Um die Finanzlage der Gemeinde
Apen weiterhin transparent darstellen zu können, sollen im 1.
Nachtragshaushaltsplan im Bereich der Investitionstätigkeit die
Haushaltsansätze für das Jahr 2019 und für die mittelfristige Finanzplanung bis
2022 entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst werden. Gleichzeitig sollen
die wesentlichen Veränderungen im Bereich der Erträge und Aufwendungen für das
Jahr 2019 eingearbeitet werden. Durch die jeweiligen Veränderungen ist es
außerdem notwendig, den Kreditbedarf der kommenden Jahre anzupassen.
Die Veränderungen der Planansätze werden derzeit von der
Verwaltung erarbeitet und sollen im Finanzausschuss vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Anlagen: