Sachverhalt:
Frau Ina Taute wird ihren Sitz im Rat der Gemeinde Apen durch
Verzicht und Feststellung durch den Gemeinderat am 24.09.2019 verlieren. Sie
ist seinerzeit über die Personenwahl in den Gemeinderat eingezogen.
Die Gemeindewahlleitung hat gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG
festgestellt, dass der durch den Sitzverlust von Frau Taute frei werdende Sitz
im Gemeinderat an Herrn Matthias Bruns übergeht.
Die Mitgliedschaft im Gemeinderat beginnt grundsätzlich mit
Annahme der Wahl, beim Nachrücken als Ersatzperson allerdings erst mit der
Feststellung nach § 52 Abs. 2 NKomVG.
Herr Bruns ist mit Schreiben vom 31.07.2019 gem. § 40 Abs. 2
NKWG über den Sitzübergang informiert worden und hat erklärt, dass er die Wahl
annimmt. Seine Mitgliedschaft im Rat beginnt mit der Feststellung des
Sitzverlustes von Frau Taute.
Herr Bruns ist vom Bürgermeister gem. § 60 NKomVG zu
verpflichten und gem. § 43 NKomVG auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG
obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Finanzierung:
Keine Auswirkungen
Anlage: