Die Verwaltung stellt den Antrag der UWG vom 11.03.2019 vor. Dieser befasst sich mit der Bitte um Prüfung der Hintergrund- bzw. Lückenbebauung im Ort Apen.

 

Frau Abel vom Planungsbüro NWP führt zur Steuerung der verträglichen Nachverdichtung an, dass dabei rechtliche Grundlagen geprüft werden. Weiter werden die Möglichkeiten der Innenentwicklung geprüft. Dabei spielt die Herangehensweise bzw. die Methodik eine Rolle, die Grobanalyse der Bebauungspläne, Auswertung des Kartenmaterials und der Luftbilder, sowie die örtliche Überprüfung der Siedlungsstrukturen. Alles in Allem gibt es erste Ergebnisse bzw. Einschätzungen anhand von Stichproben. Es ist der gesetzliche Auftrag an die Kommunen, dass gemäß § 5 (1) BauGB die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenverdichtung erfolgen soll. Das wirft die Fragen auf, welche Möglichkeit der Innenentwicklung hat man aufgrund der Bebauungspläne und sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen geeignet und ausreichend bestimmt, um eine nachhaltig verträgliche Innenentwicklung zu sichern?

Potenziale der Innenentwicklung sind die Verdichtung / Umnutzung (Zusätzliche Bebauung auf freien Flächen ggf. durch planungsrechtliche Neuordnung), der Ersatzbau (Abriss mit anschließendem Neubau) bzw. Modernisierung (Qualifizieren der Altbestände) insbesondere in Gebieten mit anstehendem Generationswechsel und die Baulücken (nicht bebaute, freie Grundstücke).

Die hohe Verdichtung kann durch die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude oder auf das Baugrundstück begrenzt werden, in dem die Anzahl der Wohnungen auf eine bestimmte Quadratmeterzahl der Baugrundstücksfläche festgelegt wird. Eine weitere Steuerungsmöglichkeit wäre die Reduzierung der Gebäudelänge, der Geschossigkeit und der rückwärtig überbaubaren Bauflächen, sowie Festsetzung der Traufhöhen und die Tiefe der Abstandflächen der Gebäude.

Es erfolgt eine Bestandanalyse durch Auswertung der Bebauungspläne. Auch die Infrastruktur ist wichtig für die Umsetzung in ein Zielkonzept zur verträglichen Nachverdichtung. Die Entscheidung wird durch die Politik getroffen. Die Dichte im Ortskern ist höher als im Außenbereich, es wird begleitend zu jedem Bebauungsplan eine Kartei über die Bestandssicherung erstellt, die eine Ampelfunktion übernimmt und als Beratungsgrundlage mit Investoren vorgehalten werden kann. Frau Abel stellt die stichprobenartigen Analysen der Bebauungspläne anhand von diversen Folien vor, mit dem Ergebnis, dass ältere Bebauungspläne über weniger Steuerungselemente verfügen, als jüngere Bebauungspläne.

Die Verwaltung fasst zusammen, dass der Einstieg über einen langen Zeitraum entstand und nun geprüft werden muss, wie mit diesen Vorschlägen umgegangen wird. Das Konzept wird keinen Bebauungsplan verändern. Es erfolgt lediglich eine Prüfung und Handlungsempfehlung. Bebauungspläne werden angefasst, Veränderungssperren veranlasst, die Wohnungsnot bekämpft (bezahlbare und hochpreisige Wohnungen) und gleichzeitig einer gewachsenen Struktur Schutz zugestanden. Die Verwaltung nimmt die Aufgabe an, weil sie es ihren Bürgen gegenüber schuldig sei.

 

Es erfolgt eine Anfrage aus dem Ausschuss, wie eine mögliche Bebauung aussieht und ob mögliche Auswirkungen wie beim „Tannenweg-Fall“ vermieden werden können.

Hier gilt es, die Entwicklung  zu beobachten und zukünftige Bebauung zu steuern.

 

Aus dem Ausschuss kommt weiterhin die Frage, wie lange ein solcher Rahmenplan liegen gelassen werden kann.

Frau Abel erörtert, dass die Ausarbeitung eines solchen Konzeptes ca. 1 bis 1,5 Jahre dauert. Dieses kann dann als Grundlage für die weiteren bebauungsplanrechtlichen Steuerungselemente genutzt werden.

Der Ausschuss ist dankbar für die Basisarbeit, die die Verwaltung leistet, über die Darstellung der Entwicklung (nach dem „Tannenweg“) und sieht einer klaren Kommunikation nach außen entgegen.

Der Ausschuss fragt weiterhin, ob der Rahmenplan auch als Grundlage für nachträgliche Veränderungssperren noch möglich ist.

Das Planungsbüro bejaht dieses und teilt mit, das man es sich zum Ziel gesetzt habe, nach Ostern mit der Bestandsaufnahme fertig zu sein und gegebenenfalls eine Bereisung der Örtlichkeiten vorzunehmen.