Frau Abel vom Planungsbüro NWP erklärt, das laut Vorentwurf die gesamte Fläche neu beplant werden soll. Die Tagespflege, die Büros, das Gewächshaus, der Wohnraum und die Parkflächen sollen erweitert werden. Dafür ist es notwendig, die Fläche im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Tagespflege auszuweisen.

 

Die Ergebnisse der vorzeitigen Trägerbeteiligung stellen sich wie folgt dar: Die Verwaltung prüft gemäß den Aufgaben des Landkreises Ammerland die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen/Freiräume, die Festsetzungen als Sondergebiet, die Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen für Baugenehmigung, die Schallschutzmaßnahmen (Festsetzungen differenzierter) und die Festsetzung der Anzahl der Wohnungen [4 Wohnungen (Betriebsleiter + 3  Mitarbeiter)].

Die Ammerländer Wasseracht fordert Nachweise schadloser Oberflächenentwässerung. Die Nds. Landesbehörde Straßenbau/Verkehr fordert, das Sichtdreieck zu berücksichtigen. Es gibt Hinweise auf Vorbelastung, die zu beachten sind.

Weiterhin sind zu beachten

·         für die VBN die Hinweise zur fußläufigen Erreichbarkeit (hier nicht relevant, da die Teilnehmer der Tagespflege abgeholt und weggebracht werden)

·         für LBEG die Hinweise zum Boden und der Gashochdruckleitung

·         für den OOWV die Hinweise zur Leitung (randlich), Hinweise zum Trinkwasserbedarf und zur Löschwasserversorgung, Hinweise zur Planung der Abwasser- und Trinkwasseranlagen

·         für EWE Wasser die Hinweise zur Abwasserentsorgung (Prüfung der Größe des vorhandenen Kleinpumpwerkes)

·         für EWE Netz /Telekom/Vodafone die Hinweise zum Versorgungsnetz

·         für LGLN die Hinweise zur Kampfmittelerforschung.

Es wurde ein Entwässerungskonzept in Auftrag gegeben und Luftbilder vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Nds. angefordert, deren Ergebnisse erst abgewartet werden müssen.