Sitzung: 18.02.2020 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: MV/195/2020
Die Verwaltung
berichtet, dass die 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 – 1. und 2.Teil
(Wohngebiet Hengstforde – Augustfehn I), welche vom Gemeinderat am 06.03.2018
beschlossen wurde, vom Landkreis Ammerland mit Datum vom 13.02.2020 genehmigt
wurde und der Bebauungsplan Nr. 123 A und Nr. 123 B nun veröffentlicht werden
kann.
Herr Spiekermann
berichtet, dass im 1. Bauabschnitt im Bereich des Wendehammers
(Kastanienstraße/Bahnweg) weitere 10 Grundstücke entstehen, so dass nun
insgesamt 64 Grundstücke vermarktet werden können. Abhängig von der Lage im
Baugebiet können die Grundstücke unterschiedlich bebaut werden. In den
westlichen Flächen des Bauabschnittes sind nur eingeschossige Einzel- und
Doppelhäuser zulässig, während in den Flächen an der Hengstforder Allee
zweigeschossige Bauten/Mehrfamilienhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von
11,50 m zulässig sind. Von den 64 Grundstücken sind somit 23 Grundstücke
zweigeschossig bebaubar. Die Preisgestaltung entspricht daher der räumlichen
Ausnutzbarkeit. Grundstücke, auf denen ein Vollgeschoss möglich ist, liegen
preislich zwischen 95,00 €/m² und 120,00 €/m², während Grundstücke für zwei
Vollgeschosse bei 140,00 €/m² liegen. Das gesamte Gebiet umfasst ca. 30 Hektar,
wobei der Flächenanteil des 1. Bauabschnitts ca. 7 Hektar beträgt. Der
Bodenaushub aus dem neuerstellten Regenrückhaltebecken soll für den
Lärmschutzwall verwendet werden. Mit der Erschließung des Gebiets wurde die
Firma NSB-Bau beauftragt, die in den nächsten Wochen den Kanalbau fortsetzt,
sobald es witterungsbedingt wieder möglich ist. Anschließend folgen die
Versorgungsleitungen und danach die Baustraßen. Der Parkplatz an der
Friedensbrücke wird endausgebaut und Regenwasserkanal zum Regenrückhaltebecken
gelegt. Im 1. Bauabschnitt erfolgt die Anbindung an die Kastanienstraße, damit
der Verkehr kontrolliert abfließen kann. Die EWE plant in dem Gebiet ein
Blockheizkraftwerk mit einem Nahwärmenetz. Die Ersterschließung soll
voraussichtlich im Juli 2020 abgeschlossen sein und im Anschluss wird, nach
Abstimmung mit der Verwaltung, mit dem Rückbau der Barre-Brücke begonnen.
Die Nachfrage nach
den Baugrundstücken ist immens hoch. Mit den Kaufinteressenten (teilweise
stammen die Anfragen aus 2016) hat die NLG Kontakt aufgenommen, ob weiterhin
Interesse besteht. Die Bebauung der Grundstücke wird voraussichtlich ab Juli
2020 möglich sein.
Aus dem Ausschuss
wird die Frage gestellt, ob der 2. Bauabschnitt im nächsten Jahr erschlossen
wird, da laut Homepage der NLG alle Grundstücke des 1. Bauabschnitts bereits
reserviert sind und die Nachfrage darüber hinaus noch so hoch ist.
Herr Spiekermann
erklärt dazu, dass die Grundstücke als reserviert dargestellt wurden, um die
Liste mit den Kaufinteressenten in Ruhe abarbeiten zu können, ohne andere
potentielle Käufer abzuschrecken.
Die Verwaltung
stellt die Frage nach den Vergabekriterien der Grundstücke. Herr Spiekermann
erklärt hierzu, das die NLG nach der Reihenfolge der Anfrageneingänge
entscheidet bzw. nachfragt.
Aus dem Ausschuss
wird der Vorschlag gemacht, bei der Vergabe soziale Kriterien anzulegen, sich
darüber Gedanken zu machen, die Grundstücke somit nach speziellen Kriterien zu
vergeben. Es besteht die Sorge, dass sonst nur Investoren den Zuschlag
bekommen.
Herr Spiekermann
sagt eine Klärung innerhalb der NLG zu.
Eine weitere Frage
aus dem Ausschuss betrifft die Anzahl der im 2. Bauabschnitt geplanten
Grundstücke. Herr Spiekermann teilt mit, dass 18, gegebenenfalls sogar 30
Grundstücke für Einfamilienhäuser geplant sind.
Der Ausschuss
bittet um Auskunft, ob die Ernsthaftigkeit der Reservierungen gegeben ist. Herr
Spiekermann stellt dar, das 2/3 immer noch ernsthaft interessiert sind und
dieses Interesse im Vorfeld durch einen Kaufvertrag abgesichert wird.
Weitere Bedenken
aus dem Ausschuss bestehen darin, ob die jetzige gemeindliche Infrastruktur die
ca. 350 Einwohner, die sich bei 64 Baugrundstücken mit ca. 130 bis 150
Wohneinheiten ergeben, verkraften kann, ob genügend Kindergartenplätze
vorhanden sind bzw. ob die Schulen, die jetzt schon aus allen Nähten platzen,
dieses verkraften und ob man den Verlauf bremsen darf bzw. wie es auf einem
gewissen Stand gehalten werden kann.
Die Verwaltung kann
die Sorgen nachvollziehen, gibt aber an, mit der NLG einen ausführlichen
Vertrag geschlossen zu haben. Die Verwaltung hat ermittelt, dass die
Infrastruktur es noch hergibt. Eine
Möglichkeit der Bremsung bestünde aber grundsätzlich aufgrund der
abgeschlossenen Verträge. Weitere Anregungen aus dem Ausschuss sind, die
Bauplätze nach den 5-Jährigen Vertragsverhandlungen mit der NLG und der durch
diesen Zeitraum resultierenden Schwemme an Interessenten, nicht alle auf einmal
zu verkaufen. Sicherlich wäre es gut, Familien, die bauen wollen, zu
unterstützen und sie positiv zu begleiten. Das Zinsniveau wird voraussichtlich
in den nächsten 15 Jahren so bleiben, so dass weiterhin in den Wohnungsbau
investiert wird und somit die Nachfrage nach Grundstücken sichergestellt ist.
Eine weitere
Wortmeldung aus dem Ausschuss lobt die intensive Beschäftigung mit der
Infrastruktur, Prüfung der Verkehrssituation, Hochrechnung potentieller
durchschnittlicher Kinderzahl und der daraus resultierenden Wirkung, den Bau
des Familienzentrums und der IGS. Der Ausschuss ist zuversichtlich, dass in der
Gemeinde vernünftig mit der Situation umgegangen wird.
Eine weitere Frage
aus dem Ausschuss betrifft das Baugebot für diese Grundstücke. Herr Spiekermann
teilt mit, dass die Grundstücke innerhalb von zwei Jahren bebaut werden müssen.
Abschließend
schickt die Verwaltung Grüße an die NLG nach Hannover und ist dankbar für das
Engagement, die gestaltete Homepage mit dem Hingucker „Gemeinde 5.0“, was aus
Sicht der Verwaltung etwas Besonderes ist. Die Verwaltung lobt ausdrücklich,
dass die NLG nicht gewinnbringend orientiert ist. Es handelt sich um eine gute
Partnerschaft, mit der Möglichkeit sich als Gemeinde weiterzuentwickeln.