Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 19 des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Apen, AMF Erweiterung – sowie die die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 – Apen, AMF
Erweiterung.
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 03.03.2020 beigefügten
Skizze.
Den
Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Verwaltung berichtet, dass die Erweiterung des Betriebes AMF Bruns eine zukunftsorientierte Entwicklung darstellt. Die Gemeinde darf dieser Entwicklung planerisch nicht im Wege stehen und sollte Angebote zur Expandierung schaffen. Hierbei handelt es sich um die Erweiterungsflächen für die Produktion und Lagerlogistik, gegebenenfalls die Erweiterung der PKW-Stellflächen und der Abstellflächen für die umgebauten Kraftfahrzeuge. Es ist eine Eingrünung zur Straße hin geplant, so dass sich eine vernünftige Ortsgestaltung darstellt.
Frau Abel vom Planungsbüro NWP erklärt, es handele sich hier um eine Sicherung einer Entwicklungsfläche als Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplan muss ähnlich sein wie der Bebauungsplan. Das Optimum der Zielsetzung wäre, die gewerblichen Flächen zu erweitern. Hier müssen noch diverse Gutachten (Lärmschutzgutachten, Geruchsgutachten, Verkehrsgutachten etc.) eingeholt werden. Festsetzungen werden entsprechend erarbeitet.
Die Verwaltung gibt den Hinweis, dass öffentliche Verkehrsflächen eingeplant sind, um sich weitere Möglichkeiten offenzuhalten.
Aus dem Ausschuss kommt die Wortmeldung, dass AMF eine großartige Entwicklung durchmacht und man froh ist, dass noch Flächen vorhanden sind. In dieser Situation sollte die Entscheidung zukunftsorientiert getroffen werden. Bei einem Treffen des Vorhabenträgers mit Staatssekretär Lindner war dieser durchaus positiv überrascht, dass Landwirte für dieses Vorhaben Flächen abgegeben haben. Der Ausschuss kann den geplanten „Grüngürtel“ innerorts nicht nachvollziehen, würde es aber als ärgerlich empfinden, wenn die Kompensation später woanders stattfindet als es vorgeschlagen wurde.
Die Verwaltung teilt daraufhin mit, dass die Lage des „Grüngürtels“ vom Vorhabenträger selbst vorgeschlagen wurde und somit nicht mit einer externen Kompensation zu rechnen ist. Die Kompensation ist städteplanerisch ortseinfügend und dient als Abgrenzung der Flächen zur Landesstraße.
Der Hinweis des Ausschusses an das Planungsbüro, dass sich in der Liste der geplanten Gewächse auch Giftpflanzen befinden, wurde dankend angenommen.