Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, warum in den Unterlagen und Plänen des Dockgeländes der Turm als dreigeschossig eingezeichnet wurde und ob die Möglichkeit besteht, während des Volksfestes auf diesem Gelände Schausteller unterzubringen. Die Verwaltung berichtet, dass es sich bei dem Plan um eine Skizze handelt und der Turm achtgeschossig ist. Die Möglichkeit einer anderweitigen Nutzung bestimmter Flächen während des Volksfestes muss geprüft werden.