Frau Abel vom Planungsbüro NWP erklärt, dass der Vorhabenträger einen Vorentwurf vorgestellt hat. Dabei sollen zwei Wohngebäude in zweigeschossiger Bauweise entstehen, wobei die jetzige Zufahrt bestehen bleibt. Aufgabe der Bauleitplanunng ist es nun, die zurzeit noch für gewerbliche Zwecke genutzte Fläche in Wohnbaufläche umzuwandeln. Hierbei muss festgelegt werden, wo was gebaut werden darf. Es müssen Lärmschutzmaßnahmen und diverse Festlegungen getroffen werden, die den Natur- und Landschaftsschutz einschließen.

Die Ergebnisse der vorzeitigen Trägerbeteiligung stellen sich wie folgt dar: Die Verwaltung prüft gemäß der Auflagen des Landkreises Ammerland die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen/Freiräume, die Quartiersnutzung von Fledermäusen, den Gehölzbestand und die Uferbefestigung, das Ausschließen der Nutzung des Uferbereichs, den Altbestand der Bäume, das Schallschutzgutachten und die  -maßnahmen, den Schutz der Außenwohnbereiche sowie die Geruchsimmissionen der Kläranlage.

Die Ammerländer Wasseracht fordert Nachweise für eine schadlose Oberflächenentwässerung. Die Nds. Landesbehörde Straßenbau/Verkehr hat grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Lärmschutzwand. Das Sichtdreieck und der Schutz der Straßenbäume müssen berücksichtigt und die Stellplätze mit Hecke oder Zaun eingefriedet werden. Es gibt Hinweise auf Vorbelastung, die zu beachten sind.

Weiterhin sind zu beachten:

·         für die VBN die Hinweise zur Beförderung

·         für die Deutsche Bahn die Hinweise zur Sicherung des Bahnbetriebs

·         für LBEG die Hinweise zum Boden

·         für den OOWV die Hinweise zur Leitung (Prüfung Lage), Hinweise zum Trinkwasserbedarf und zur Löschwasserversorgung, Hinweise zur Planung der Abwasser- und Trinkwasseranlagen

·         für EWE Wasser die Hinweise zur Abwasserentsorgung (Anschluss ist über vorhandenen Schacht möglich)

·         für EWE Netz /Telekom/Vodafone die Hinweise zum Versorgungsnetz 

·         für LGLN die Hinweise zur Kampfmittelerforschung.

Der Sportfischerverein wünscht die Überplanung der alten Bodenwaage durch eine ortsbildverträgliche Bebauung sowie die Prüfung des Gehölzbestandes bzw. der Uferbefestigung. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist der Hinweis auf das  Angelgewässer (Nachtangeln möglich), der Hinweis, dass die Neuanlieger keinerlei Nutzungsrechte haben (keine Fischerei, keine Stege, keine Wasserentnahme) und die Forderung nach einem Entwässerungskonzept, um den Lebensraum der Fische nicht zu gefährden.

Aus dem Ausschuss kommt die Wortmeldung, dass es schön sei, einen Investor für dieses Gelände gefunden zu haben, man aber aufpassen müsse, dass dieser nicht abspringt. Weiterhin wird die Frage gestellt, ob das Gespräch mit dem Sportfischereiverein stattgefunden hat und man zu einer vernünftigen Regelung gekommen ist.

Die Verwaltung erklärt, dass es ein Gespräch mit dem Sportfischereiverein gegeben hat und eine Annäherung gelingen kann. Ein Bauvorhaben in dieser Größe würde dort hinpassen. Auch der Sportfischereiverein begrüßt es, dass das Gelände eine Nachnutzung bekommt.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass die Gemeinde und ihre Bürger sich glücklich schätzen können, dass dieser „Schandfleck“ aufgekauft wurde, und man alles tun muss, um den Investor zu unterstützen.

Der Ausschussvorsitzende teilt am Ende der Diskussion mit, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Mitteilungsvorlage und nicht um eine Beschlussvorlage handelt.

 

AM Wilken verlässt um 18.55 Uhr den Saal, er wird durch RM Scheiwe vertreten.