GAR
Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point Präsentation (Anlage
2).
AM Meyer
steht der Sachlage grundsätzlich positiv gegenüber, bei vielen Einsätzen ist
die Nutzung einer Drohne hilfreich und sinnvoll. Der Kostenverteilungsschlüssel
wirft allerdings Fragen auf. Der Landkreis Ammerland legt im Allgemeinen die
Einwohnerzahl oder ähnliche Größen zur Kostenverteilung zu Grunde. In dieses
Fall wurden die Kosten einfach durch die sechs Kommunen und den Landkreis
Ammerland geteilt. AM Meyer möchte eine Anpassung des Verteilungsschlüssels
anregen.
AM
Schmidt erklärt, dass er bei der entsprechenden Ausschusssitzung für
Feuerschutz und Bauwesen anwesend war und hier nicht deutlich gemacht wurde,
dass innerhalb des Kreiskommandos Differenzen bzgl. der Anschaffung einer
Drohne herrschten. In der nächsten Sitzung möchte AM Schmidt diese Situation
nochmal ansprechen und bemängeln. Nach der Ansicht von AM Schmidt, befindet
sich der Kreisbrandmeister in der Pflicht, die Stellungen der einzelnen
Feuerwehren hervorzubringen. Problematisch ist allgemein, dass auf Kreisebene
keine Gemeindebrandmeister direkt an der Sitzung teilnehmen.
Einer
Belastung zugrunde des Feuerwehrhaushaltes wird zugestimmt.
OBM
Delger ergänzt, dass das Gemeindekommando sich gegen die Anschaffung einer
Drohne ausgesprochen hat. In den Beratungen auf Kreisebene wurde eine erneute
Beratung zur Anschaffung auf das Jahr 2021 verschoben, diese Entscheidung wurde
schlussendlich übergangen. Die 3.600,00 € gehen zu Lasten der Feuerwehren, die
diese Anschaffung nicht unterstützen. OBM Delger macht aus seiner persönlichen
Sicht deutlich, dass eine eigene Drohne nicht notwendig ist, da der Landkreis
Cloppenburg seine Drohne bisher und auch in Zukunft gerne ausgeliehen hat.
Auf
Nachfrage von AM Bruns erklärt GAR Jürgens, dass die Technische Zentrale die
Besprechung zu diesem Thema erst nach den Beratungen über den Haushalt
vorgenommen hat. Ein entsprechender Schriftsatz über den Unmut der Feuerwehren
der Gemeinde Apen wurde aufgesetzt. Die anderen fünf Kommunen und der Landkreis
Ammerland haben dem Vorhaben zugestimmt.
BM Huber
teilt auf Nachfrage mit, dass die Sicherstellung des Brandschutzes und damit das
Feuerwehrwesen im eigenen Wirkungskreis von Gemeinden und Städten anzusiedeln
ist. Der Landkreis Ammerland unterhält keine eigene Feuerwehr. Deshalb sind die
Kosten für eine Drohne auch von den Kommunen zu leisten.
AM
Schmidt ergänzt, dass der Bürgermeister der Chef der Feuerwehren ist und sich
dem Gemeindebrandmeister bedient. Der Landkreis Ammerland fungiert als
Aufsichtsbehörde und wird entsprechend alle entstehenden Kosten den Kommunen
zuordnen.
AM
Conring merkt an, dass die Feuerwehren sich zwar dagegen ausgesprochen haben,
aber der Landkreis Ammerland die Anschaffung verlangt. Eine Durchführung wird
dementsprechend erfolgen.
AM
Ehlers schließt sich dem an. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei lediglich
um eine Mitteilungsvorlage und nicht um eine Beschlussvorlage. Eine
Entscheidungsbefugnis liegt in diesem Fall nicht vor.
BM Huber
weist darauf hin, dass die Kosten durch den Nachtragshaushalt aufgefangen
werden könnten. Erstmal soll der Feuerwehrhaushalt allerdings damit belastet
werden. Hier in der Sitzung soll das vorhandene Kommunikationsdefizit deutlich
gemacht werden. Es bestand der Wunsch auf Kreisebene einheitlich über diese
Sachlage zu entscheiden, die Entscheidung fiel schlussendlich aber anders aus.
Auf Dauer muss beachtet werden, wie dieses Kommunikationsdefizit kompensiert
werden kann.
OBM
Delger wirft ein, dass das Gemeindekommando sich auch gegen eine Anschaffung
der Drohne in 2021 ausgesprochen hat, da die Drohne des Landkreises Cloppenburg
zur Verfügung steht. Die Kommune ist zur Unterhaltung
der
Feuerwehren verpflichtet. Bei der Anschaffung einer Drohne handelt es sich um
eine freiwillige Anschaffung und nicht um eine Pflichtausgabe. Aus diesem Grund
ist die Belastung des Feuerwehrhaushaltes mit den Ausgaben für die Drohne schade.
OBM Delger sieht die Anschaffung ganz klar als eine falsche Entscheidung. Im
Gemeindekommando wurde sich dagegen ausgesprochen und im Finanzausschuss konnte
nicht darüber beraten werden, da die Sachlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht
bekannt war.
Auf Nachfrage
von AM Bruns erklärt GemBM Bollen, dass neben der Anschaffung der Drohne auch
ein ausgewählter Personenkreis einen entsprechenden Führerschein erwerben muss.
Eine Übungsdrohne und evtl. auch eine Wärmebildkamera würden als weitere
Anschaffungen folgen. Der Erwerb einer eigenen Drohne auf Ebene des Landkreises
Ammerlandes ist nicht notwendig, da die Drohne aus dem Landkreis Cloppenburg
für entsprechende Einsätze genutzt werden kann. Darüber hinaus verlief der
gesamte Ablauf zu diesem Sachverhalt falsch. In den im November stattfindenden
Sachbearbeitertagungen werden Themen für das übernächste Jahr angesprochen. Die
Themen aus 2019 sollten somit erst im Jahr 2021 angegangen werden. In den
Gremien wurde dennoch über die Anschaffung der Drohne ermittelt und
beschlossen, ohne dass wir eingebunden waren.
Die
Feuerwehren der Gemeinde Apen haben ihr Unwohlsein zu Papier gebracht.