Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point Präsentation (Anlage 2).

 

AM Meyer steht der Sachlage grundsätzlich positiv gegenüber, bei vielen Einsätzen ist die Nutzung einer Drohne hilfreich und sinnvoll. Der Kostenverteilungsschlüssel wirft allerdings Fragen auf. Der Landkreis Ammerland legt im Allgemeinen die Einwohnerzahl oder ähnliche Größen zur Kostenverteilung zu Grunde. In dieses Fall wurden die Kosten einfach durch die sechs Kommunen und den Landkreis Ammerland geteilt. AM Meyer möchte eine Anpassung des Verteilungsschlüssels anregen.

 

AM Schmidt erklärt, dass er bei der entsprechenden Ausschusssitzung für Feuerschutz und Bauwesen anwesend war und hier nicht deutlich gemacht wurde, dass innerhalb des Kreiskommandos Differenzen bzgl. der Anschaffung einer Drohne herrschten. In der nächsten Sitzung möchte AM Schmidt diese Situation nochmal ansprechen und bemängeln. Nach der Ansicht von AM Schmidt, befindet sich der Kreisbrandmeister in der Pflicht, die Stellungen der einzelnen Feuerwehren hervorzubringen. Problematisch ist allgemein, dass auf Kreisebene keine Gemeindebrandmeister direkt an der Sitzung teilnehmen.

Einer Belastung zugrunde des Feuerwehrhaushaltes wird zugestimmt.

 

OBM Delger ergänzt, dass das Gemeindekommando sich gegen die Anschaffung einer Drohne ausgesprochen hat. In den Beratungen auf Kreisebene wurde eine erneute Beratung zur Anschaffung auf das Jahr 2021 verschoben, diese Entscheidung wurde schlussendlich übergangen. Die 3.600,00 € gehen zu Lasten der Feuerwehren, die diese Anschaffung nicht unterstützen. OBM Delger macht aus seiner persönlichen Sicht deutlich, dass eine eigene Drohne nicht notwendig ist, da der Landkreis Cloppenburg seine Drohne bisher und auch in Zukunft gerne ausgeliehen hat.

 

Auf Nachfrage von AM Bruns erklärt GAR Jürgens, dass die Technische Zentrale die Besprechung zu diesem Thema erst nach den Beratungen über den Haushalt vorgenommen hat. Ein entsprechender Schriftsatz über den Unmut der Feuerwehren der Gemeinde Apen wurde aufgesetzt. Die anderen fünf Kommunen und der Landkreis Ammerland haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

BM Huber teilt auf Nachfrage mit, dass die Sicherstellung des Brandschutzes und damit das Feuerwehrwesen im eigenen Wirkungskreis von Gemeinden und Städten anzusiedeln ist. Der Landkreis Ammerland unterhält keine eigene Feuerwehr. Deshalb sind die Kosten für eine Drohne auch von den Kommunen zu leisten.

 

AM Schmidt ergänzt, dass der Bürgermeister der Chef der Feuerwehren ist und sich dem Gemeindebrandmeister bedient. Der Landkreis Ammerland fungiert als Aufsichtsbehörde und wird entsprechend alle entstehenden Kosten den Kommunen zuordnen.

 

AM Conring merkt an, dass die Feuerwehren sich zwar dagegen ausgesprochen haben, aber der Landkreis Ammerland die Anschaffung verlangt. Eine Durchführung wird dementsprechend erfolgen.

 

AM Ehlers schließt sich dem an. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei lediglich um eine Mitteilungsvorlage und nicht um eine Beschlussvorlage. Eine Entscheidungsbefugnis liegt in diesem Fall nicht vor.

 

BM Huber weist darauf hin, dass die Kosten durch den Nachtragshaushalt aufgefangen werden könnten. Erstmal soll der Feuerwehrhaushalt allerdings damit belastet werden. Hier in der Sitzung soll das vorhandene Kommunikationsdefizit deutlich gemacht werden. Es bestand der Wunsch auf Kreisebene einheitlich über diese Sachlage zu entscheiden, die Entscheidung fiel schlussendlich aber anders aus. Auf Dauer muss beachtet werden, wie dieses Kommunikationsdefizit kompensiert werden kann.

 

OBM Delger wirft ein, dass das Gemeindekommando sich auch gegen eine Anschaffung der Drohne in 2021 ausgesprochen hat, da die Drohne des Landkreises Cloppenburg zur Verfügung steht. Die Kommune ist zur Unterhaltung

der Feuerwehren verpflichtet. Bei der Anschaffung einer Drohne handelt es sich um eine freiwillige Anschaffung und nicht um eine Pflichtausgabe. Aus diesem Grund ist die Belastung des Feuerwehrhaushaltes mit den Ausgaben für die Drohne schade. OBM Delger sieht die Anschaffung ganz klar als eine falsche Entscheidung. Im Gemeindekommando wurde sich dagegen ausgesprochen und im Finanzausschuss konnte nicht darüber beraten werden, da die Sachlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.

 

Auf Nachfrage von AM Bruns erklärt GemBM Bollen, dass neben der Anschaffung der Drohne auch ein ausgewählter Personenkreis einen entsprechenden Führerschein erwerben muss. Eine Übungsdrohne und evtl. auch eine Wärmebildkamera würden als weitere Anschaffungen folgen. Der Erwerb einer eigenen Drohne auf Ebene des Landkreises Ammerlandes ist nicht notwendig, da die Drohne aus dem Landkreis Cloppenburg für entsprechende Einsätze genutzt werden kann. Darüber hinaus verlief der gesamte Ablauf zu diesem Sachverhalt falsch. In den im November stattfindenden Sachbearbeitertagungen werden Themen für das übernächste Jahr angesprochen. Die Themen aus 2019 sollten somit erst im Jahr 2021 angegangen werden. In den Gremien wurde dennoch über die Anschaffung der Drohne ermittelt und beschlossen, ohne dass wir eingebunden waren.

Die Feuerwehren der Gemeinde Apen haben ihr Unwohlsein zu Papier gebracht.