Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Ausschreibung des LF 10 für die Einheit Bokel-Augustfehn über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende vertragliche Bedingungen zu erarbeiten und einen Vertrag mit der KWL zum o.g. Zweck abzuschließen.

 


OBM Borchers gibt den IST-Zusand des aktuellen Löschfahrzeuges anhand einer Power-Point Präsentation wieder (Anlage 3).

 

GAR Jürgens erläutert die weitere Sachlage ebenfalls anhand einer Power-Point Präsentation (Anlage 2).

 

Auf Nachfrage erklärt OBM Borchers, dass das neue Fahrzeug über 13 Tonnen liegen wird, alleine wegen der benötigten Wassermenge. Da sich die DIN-Vorlagen immer wieder ändern, muss auch die notwendige Beladung berücksichtigt werden.

 

BM Huber führt auf Nachfrage von AM Schmidt aus, dass im Beschluss die Ausschreibung eines LF 10 und die Zusammenarbeit mit der KWL angegeben ist. Die eingeplanten 300.000 € im Haushalt stellen einen Richtwert dar, sollen aber, wenn möglich, nicht überschritten werden.

 

GAR Jürgens ergänzt, dass die Verwaltung nach einer Beauftragung der KWL eine genaue Kosteneinschätzung der KWL bekommt und diese in die nächsten Haushaltsberatungen geben wird.

 

AM Bruns unterstützt die Zusammenarbeit mit der KWL. Die rechtlichen Hürden werden immer größer und die maximal zu leistenden 5.500,00 € werden in eine sichere und rechtlich korrekte Ausschreibung investiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: