Sitzung: 24.02.2020 Jugendausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/643/2020
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
Kindertagesstättenjahr 2020/2021 wird wie folgt festgelegt:
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|
Kindergarten (eine Betreuung bis 8
Std. ist beitragsfrei) |
Krippe |
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Stufe |
Sozialstaffel |
Regelgruppe |
Integrations- gruppe |
Ganztags- gruppe |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
|
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Einkommensstufe # |
4 Stunden |
5 Stunden |
9 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
78,00 |
97,50 |
175,50 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
98,00 |
122,50 |
220,50 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
117,00 |
146,00 |
263,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
136,00 |
170,00 |
306,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
156,00 |
195,00 |
351,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab 48.000,01 |
175,00 |
218,50 |
393,50 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2020/2021 = Einkommensteuerbescheid 2018). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann.
GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point
Präsentation (Anlage 1).
Auf Nachfrage von AM Ehlers erklärt GAR Jürgens, dass ca. 12
bis 15 Kinder eine Betreuung im Kindergarten über 8 Stunden in Anspruch nehmen.
Weiter erklärt GAR Jürgens, dass eine maximale Betreuungszeit
von 07:00 Uhr bis 17:15 Uhr angeboten wird.
AM Scheiwe fragt an, ob bei mindestens fünf Anfragen die
Öffnungszeiten angepasst werden. GAR Jürgens bejaht dieses.
AM Martens bestärkt den Beschlussvorschlag, da es ein
positives Signal an die Eltern ist, die Krippengebühren nicht zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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