Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

1.      Änderung zur Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen

 

Artikel I:

 

Punkt 2.1.2 wird wie folgt geändert:

Eine Gruppe muss mindestens aus 5 Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.

 

Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz gestrichen.

 

Punkt 2.1.4 wird eingefügt:

Der Zuschuss beträgt regelmäßig 3,00 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Punkt 2.1.5 wird eingefügt:

Der Zuschuss für Unternehmungen in das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Städtepartnerschaft zu pflegen, beträgt 7,50 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Alle weiteren Punkte werden fortlaufend entsprechend nummeriert.

 

Punkt 2.4.2 wird wie folgt geändert:

Die Förderung durch die Gemeinde Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.

 

Punkt 3.1

Der Begriff „Gemeindedirektor“ wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Punkt 3.6

Die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

 


GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1).

 

Jugendvertreter Diers weist darauf hin, dass die wenigsten Vereine darüber Bescheid wissen, Gelder bei der Gemeinde zu beantragen.

 

Jugendpflegerin Abermann-Plagge erwidert, dass das Formular auf der Homepage der Gemeinde Apen frei zugänglich ist. Die Sportvereine und der CVJM wissen über die Möglichkeit der Förderung Bescheid. Gerne können die unterschiedlichen Vereine von der Jugendpflege nochmal darüber informiert werden.

 

Auf Nachfrage von AM Martens erklärt Jugendpflegerin Abermann-Plagge, dass durchschnittlich 15 Anträge im Jahr gestellt werden.

 

AM Martens erklärt, dass der Landkreis Ammerland in der Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen 4,00 € pro Tag, 6,00 € pro Tag im Ausland und 15,00 € pro Tag in der Partnergemeinde bezuschusst. AM Martens schlägt vor, den Zuschuss von 5,00 € auf 7,50 € für den Besuch der Partnergemeinde Gizalki anzuheben.

AV T. Huber fragt an, ob man eine Förderung bei der Gemeinde und zusätzlich bei dem Landkreis Ammerland beantragen kann. Dieses wird bejaht.

 

AM Schmidt stimmt den Vorschlag von AM Martens zu. Ergänzt wird, dass die Förderung auf kreisebene 10,00 € pro Tag beträgt, wenn Gizalki die Gemeinde Apen besucht und 15,00 € pro Tag gezahlt werden, wenn die die Gemeinde Apen die Partnergemeinde in Polen besucht.

 

AM Mundt schlägt vor, die Partnergemeinde Gizalki nicht speziell in die Richtlinie aufzunehmen, sondern die 7,50 € für Unternehmungen in alle EU-Länder auszuzahlen.

 

AV T. Huber erklärt, dass in der neuzufassenden Richtlinie bei Punkt 2.1.5 der Zuschuss von 5,00 € pro Tag und Teilnehmer auf 7,50 € angehoben wird.

 

BM Huber weist darauf hin, dass im Haushalt 3.000,00 € vorgesehen sind und die Förderungen nur geleistet werden können, solange entsprechende Gelder vorhanden sind.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folg bei Punkt 2.1.5 geändert:

 

„Der Zuschuss für Unternehmungen in das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Städtepartnerschaft zu pflegen, beträgt 7,50 € pro Tag und Teilnehmer.“

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: