Die Verwaltung berichtet, das im Zuge der Anbindung des 2021 geplanten Ausbaus des Dockgeländes an die Stahlwerkstraße (K 114) beschlossen wurde, einen Kreisverkehrsplatz im Einmündungsbereich der Stahlwerkstraße (K 114) und Schulstraße anzulegen. Nach entsprechenden Gesprächen und Planungen (Verkehrsgutachten) wurde das Ingenieurbüro Thalen Consult GmbH aus Neuenburg mit der weiteren Planung beauftragt.

Herr Eiting stellt das Ergebnis der Konzeptplanung vor. Die Ausgestaltung des Kreisverkehrs ist aufgrund der vorgegebenen Zwangspunkte (Augustfehn-Kanal, Schule, Privatgrundstück und Bahn) nicht einfach, jedoch sinnvoll, da von der Schulstraße aus keine direkte Anbindung an das Dockgelände erforderlich ist. Der Kreisverkehr  hat einen geplanten Durchmesser von ca. 35 m, so dass auch Schwerlastverkehr problemlos die 14 m Ein- und Ausfahrten befahren kann. Nebenanlagen sind mit einer Breite von 3,50 m geplant. Für Radfahrer ist eine durchgehende, für Fußgänger eine mit einem Zebrastreifen versehene Verkehrsführung vorgesehen. Der Straßenbelag des Außenbereichs des Kreisels wird aus Asphalt bestehen, der Innenbereich zusätzlich  mit einem 2 Meter breiten Streifen aus Pflastersteinen und Bord versehen, um ein „Rasen“ für PKW’s zu verhindern, aber auch großen Fahrzeugen eine adäquate Nutzung zu gewährleisten. Die Breiten der Ein- und Ausfahrten werden individuell angepasst und für die Verkehrstrennung  sind Verkehrsinseln geplant. Für den NGVFG-Antrag werden 3 Ein- und Ausfahrten berücksichtigt, da nur eine Sanierung förderfähig ist. Die 4. Ein- und Ausfahrt wird auch gebaut, ist aber als Neubau nicht förderfähig.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob auch ein zweispuriger Kreisverkehr möglich ist. Herr Eiting berichtet, dass dies nicht vorgesehen und vermutlich aufgrund der Lage und Zwangspunkte auch nicht möglich ist. Eine weitere Frage wird aus dem Ausschuss gestellt, ob die Nebenanlage für Radfahrer auch mit Gegenverkehr vorgesehen ist. Herr Eiting berichtet, dass laut Straßenverkehrsordnung Fahrradfahrer die gleiche Fahrtrichtung haben, wie Autofahrer. Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, welche Regelung getroffen wird, dass der Kreisverkehr nicht mit hoher Geschwindigkeit durchfahren wird. Herr Eiting erläutert, das nicht generell der Kreisverkehr das Problem ist, sondern eher die Durchfahrt der Stahlwerkstraße aus Richtung Bahn kommend. Aus dem Ausschuss kam der Vorschlag, größere Bögen einzubauen, um die Geschwindigkeit zu reduzieren. Herr Eiting berichtet, dass dies nicht möglich ist, da nur begrenzte Ausbaumöglichkeiten aufgrund des Kanals bestehen. Aus dem Ausschuss wird weiterhin gefragt, ob die grün markierten Bereiche auch Grünfläche bedeuten. Herr Eiting berichtet, dass dort Hecken gepflanzt werden können, jedoch darauf geachtet werden muss, die Sichtverhältnisse der Fußgänger und Radfahrer nicht zu beeinträchtigen.

Nach der Anbindung an das Dockgelände werden wenig bzw. keine Schulbusse von der Schulstraße in das Dockgelände einfahren. Für den übrigen Verkehr sollen Hinweisschilder in der Schulstraße aufgestellt werden, dass ein direktes Abbiegen ins Dockgelände nicht möglich ist, sondern die Einfahrt nur in Verbindung mit einer Umrundung erfolgen kann.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob der Kreisverkehr auch weiter südlich möglich ist. Herr Eiting berichtet, dass die Verschiebung nach zu Lasten von Gewerbeflächen geht und dem Kreisverkehr auch nicht die „Schärfe“ nimmt. FBL Rosendahl weist auf die vorliegende Vorzugsvariante des Planungsbüros Thalen hin. Der Ausschussvorsitzende beendet die rege Diskussion und gibt zu bedenken, dass es sich um eine Mitteilungsvorlage und nicht um eine Beschlussvorlage handelt. Abschließend wird aus dem Ausschuss die Frage nach der Bedarfsampel bei der neuen Fußgängerbrücke gestellt, ob sie bestehen bleibt oder entfernt wird. Die Verwaltung berichtet, dass Ampeln im unmittelbaren Bereich eines Kreisverkehrs nicht zulässig sind und die Fußgängerampel nach Fertigstellung des Kreisverkehrs entfernt wird. Die Verwaltung liest den Beschluss aus 12/2019 vor, der den Kreisverkehr betrifft, damit Förderanträge gestellt werden können. Der Ausschussvorsitzende verabschiedet um 19.05 Uhr Herrn Eiting.