Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Umwidmung des auf dem der Niederschrift zur Sitzung des Gemeindesrates vom 30.06.2020 beigefügten Kartenausschnitts markierten Teilstückes von der „L 827 (Saterlandstraße)“ bis zur Gemeindestraße „Witthus“ auf einer Länge von ca. 70 m auf den Namen „Achtern Witthus“.

 


Die Verwaltung berichtet, dass im Rahmen eines Bauvorhabens die Umwidmung eines Teilstücks des Igelwegs angestrebt wird, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten und die Vergabe entsprechender Hausnummern zu vereinfachen. Der Ortsbürgerverein Nordloh ist angesprochen worden und hat den Namen „Achtern Witthus“ vorgeschlagen.

Aus dem Ausschuss wird um Unterbrechung der Sitzung gebeten. Der Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen. Die Unterbrechung wird einstimmig angenommen und die Sitzung um 19.42 Uhr unterbrochen. Um 19.48 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, welche rechtliche Konsequenz eine mögliche Entwidmung einer Straße hätte und wer dafür haftet, wenn jemand durch eine nicht gewidmete Straße fährt. Die Verwaltung berichtet, dass bei ungewidmeten Wegen und Straßen die Haftung nicht bei der Gemeinde liegt. Es entsteht eine rege Diskussion über die Vor- und Nachteile einer Entwidmung. Die Verwaltung schlägt vor über die Beschlussvorlage abzustimmen und die Widmung in den Verwaltungsausschuss zu nehmen.