Sitzung: 26.05.2020 Jugendausschuss
BM Huber begrüßt in dieser Runde Frau Heike Reinders. Frau
Reinders wird ab dem 01. Juni die Nachfolge von Herrn Jürgens antreten.
GAR Jürgens informiert über den Stand der Notbetreuung in den
Kindertagesstätten. Derzeit stehen 50 % der Plätze zur Verfügung, die in
Anlehnung an die Corona-Verordnung gem. einer Richtlinie des Landkreises
vergeben werden. Ziel ist es, die knappen Plätze ermessensfehlerfrei und damit
gerecht zu vergeben. Momentan sind ca. noch 40 Plätze frei.
Weiter berichtet GAR Jürgens über den Wunsch der Verwaltung,
die Kindergartenplatzvergabe künftig zentral von der Gemeindeverwaltung
durchführen zu lassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Träger notwendig. Aus der
Erfahrung zeigt sich jedoch, und das sind die Beweggründe der Verwaltung, dass
Eltern Rechtsansprüche geltend machen und es bei der Geltendmachung
unumgänglich ist, ähnlich wie bei der Notbetreuung, die Plätze
ermessenfehlerfrei zu vergeben. Dies gilt in Zeiten von knappen Platzzahlen
umso mehr. Da ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde geltend zu machen ist,
ist es umso wichtiger, nicht nur das Ergebnis der Platzvergabe zu kennen,
sondern auch die Entscheidungsfindung, maßgeblich zu beeinflussen.
GAR Jürgens benachrichtigt über die Möglichkeit, den
Jugendtreff nach derzeitigem Stand öffnen zu können. Ein Hygienekonzept und
damit ein notwendiger Weise angepasstes Angebot wird derzeit von der
Gemeindeverwaltung erarbeitet.
Elternvertreterin (EV) Tischler weist darauf hin, dass die
Notbetreuung in den Kindertagesstätten in dieser Ausnahmesituation mehr als
schwierig ist. Von vielen Eltern werden Beschwerden an EV Tischler
herangetragen. Es hat zu großem Unmut geführt, dass die Kindertagesstätten von
heute auf morgen geschlossen wurden und anschließend keine Kommunikation
erfolgte. Anfangs wurde die Betreuung zu den gewöhnlichen Betreuungszeiten
zugesagt und dann im Laufe des Tages widerrufen; die Betreuung wurde plötzlich
nur bis 13:00 Uhr übernommen. Eine Kommunikation an die Eltern durch die
Kindergärten fand nicht statt. Auch die Regelung, dass Eltern die im
Home-Office arbeiten können, die Betreuung ihrer Kinder eigenständig
organisieren sollen stößt auf viel Unverständnis. Auf Dauer sind diese
Regelungen nicht haltbar.
GAR Jürgens erklärt, dass allen Beteiligten die Schwierigkeit
in dieser Situation bewusst ist und viel Verständnis für die Eltern geteilt
wird. Aktuell kann auf keine zufriedenstellende Regelung zurückgegriffen werden.
Es dürfen nur 50% der regulären Betreuungsplätze, die zeitlich eingeschränkt
sind, angeboten werden. Es müssen homogene Gruppen gebildet werden und es darf
kein Platzsharing durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Vergabe der
Notbetreuungsplätze an weitere Regelungen gebunden. Der Landkreis Ammerland hat
es so gewollt und gewünscht, dass kreiseinheitlich gerecht entscheiden wird. Es
wird darauf gehofft, dass zum 31.07.2020 die Notbetreuung endet und der
Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
EV Tischler erwidert, dass die Vergabe der
Notbetreuungsplätze durch die Gemeindeverwaltung als sehr positiv aufgenommen
wird. Allerdings war es absehbar, dass die Kindergärten zum 16.03.2020
schließen würden und Eltern die sich rechtzeitig gekümmert haben, haben falsche
Informationen erhalten. Die Kommunikation insbesondere zwischen Kindergarten
und Eltern ist ausbaufähig.
BM Huber erklärt, dass alle Beteiligten bemüht sind
einheitliche Wege und eine einheitliche Kommunikation auf den Weg zu bringen.
Die Corona Pandemie ist eine ganz neue Situation und ein jeder ist bemüht mit
dieser bestmöglich umzugehen. BM Huber ist bewusst, dass nicht alles
zufriedenstellend läuft. Es ist gut, wenn Kritik ausgesprochen wird. Es wird am
nächsten Tag ein Termin mit der Kirche wahrgenommen, wo diese Dinge ebenfalls
angesprochen werden.
Stv. AV Martz ergänzt, dass es wichtig ist, immer in
Kommunikation miteinander zu stehen und solche Themen angesprochen werden
müssen. Alle sind zurzeit überlastet, aber ein miteinander muss weiter möglich
sein.
Auf Nachfrage erklärt GAR Jürgens, dass das Jugendamt die
Gemeinde über Härtefälle informiert und die Gemeindeverwaltung einen kleinen
Prozentsatz für solche Fälle freihält.