BM Huber begrüßt in dieser Runde Frau Heike Reinders. Frau Reinders wird ab dem 01. Juni die Nachfolge von Herrn Jürgens antreten.

 

GAR Jürgens informiert über den Stand der Notbetreuung in den Kindertagesstätten. Derzeit stehen 50 % der Plätze zur Verfügung, die in Anlehnung an die Corona-Verordnung gem. einer Richtlinie des Landkreises vergeben werden. Ziel ist es, die knappen Plätze ermessensfehlerfrei und damit gerecht zu vergeben. Momentan sind ca. noch 40 Plätze frei.

 

Weiter berichtet GAR Jürgens über den Wunsch der Verwaltung, die Kindergartenplatzvergabe künftig zentral von der Gemeindeverwaltung durchführen zu lassen. Hierzu sind Gespräche mit dem Träger notwendig. Aus der Erfahrung zeigt sich jedoch, und das sind die Beweggründe der Verwaltung, dass Eltern Rechtsansprüche geltend machen und es bei der Geltendmachung unumgänglich ist, ähnlich wie bei der Notbetreuung, die Plätze ermessenfehlerfrei zu vergeben. Dies gilt in Zeiten von knappen Platzzahlen umso mehr. Da ein Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinde geltend zu machen ist, ist es umso wichtiger, nicht nur das Ergebnis der Platzvergabe zu kennen, sondern auch die Entscheidungsfindung, maßgeblich zu beeinflussen.

 

GAR Jürgens benachrichtigt über die Möglichkeit, den Jugendtreff nach derzeitigem Stand öffnen zu können. Ein Hygienekonzept und damit ein notwendiger Weise angepasstes Angebot wird derzeit von der Gemeindeverwaltung erarbeitet.

 

Elternvertreterin (EV) Tischler weist darauf hin, dass die Notbetreuung in den Kindertagesstätten in dieser Ausnahmesituation mehr als schwierig ist. Von vielen Eltern werden Beschwerden an EV Tischler herangetragen. Es hat zu großem Unmut geführt, dass die Kindertagesstätten von heute auf morgen geschlossen wurden und anschließend keine Kommunikation erfolgte. Anfangs wurde die Betreuung zu den gewöhnlichen Betreuungszeiten zugesagt und dann im Laufe des Tages widerrufen; die Betreuung wurde plötzlich nur bis 13:00 Uhr übernommen. Eine Kommunikation an die Eltern durch die Kindergärten fand nicht statt. Auch die Regelung, dass Eltern die im Home-Office arbeiten können, die Betreuung ihrer Kinder eigenständig organisieren sollen stößt auf viel Unverständnis. Auf Dauer sind diese Regelungen nicht haltbar.

 

GAR Jürgens erklärt, dass allen Beteiligten die Schwierigkeit in dieser Situation bewusst ist und viel Verständnis für die Eltern geteilt wird. Aktuell kann auf keine zufriedenstellende Regelung zurückgegriffen werden. Es dürfen nur 50% der regulären Betreuungsplätze, die zeitlich eingeschränkt sind, angeboten werden. Es müssen homogene Gruppen gebildet werden und es darf kein Platzsharing durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Vergabe der Notbetreuungsplätze an weitere Regelungen gebunden. Der Landkreis Ammerland hat es so gewollt und gewünscht, dass kreiseinheitlich gerecht entscheiden wird. Es wird darauf gehofft, dass zum 31.07.2020 die Notbetreuung endet und der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

 

EV Tischler erwidert, dass die Vergabe der Notbetreuungsplätze durch die Gemeindeverwaltung als sehr positiv aufgenommen wird. Allerdings war es absehbar, dass die Kindergärten zum 16.03.2020 schließen würden und Eltern die sich rechtzeitig gekümmert haben, haben falsche Informationen erhalten. Die Kommunikation insbesondere zwischen Kindergarten und Eltern ist ausbaufähig.

 

BM Huber erklärt, dass alle Beteiligten bemüht sind einheitliche Wege und eine einheitliche Kommunikation auf den Weg zu bringen. Die Corona Pandemie ist eine ganz neue Situation und ein jeder ist bemüht mit dieser bestmöglich umzugehen. BM Huber ist bewusst, dass nicht alles zufriedenstellend läuft. Es ist gut, wenn Kritik ausgesprochen wird. Es wird am nächsten Tag ein Termin mit der Kirche wahrgenommen, wo diese Dinge ebenfalls angesprochen werden.

 

Stv. AV Martz ergänzt, dass es wichtig ist, immer in Kommunikation miteinander zu stehen und solche Themen angesprochen werden müssen. Alle sind zurzeit überlastet, aber ein miteinander muss weiter möglich sein.

 

Auf Nachfrage erklärt GAR Jürgens, dass das Jugendamt die Gemeinde über Härtefälle informiert und die Gemeindeverwaltung einen kleinen Prozentsatz für solche Fälle freihält.