Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Krippen- wie auch die Kindergartengebühren werden ab dem 16.03.2020 nicht mehr erhoben, bereits geleistete Gebühren werden erstattet. Für die Notbetreuung wird ab dem 01.05.2020 die tatsächlich in Anspruch genommene Notbetreuung nach den Gebührensätzen der derzeit gültigen Sozialstaffel erhoben. Diese Regelung gilt für den Zeitraum, bis zu dem der Regelbetrieb nach den Regelungen des SGB VIII wieder aufgenommen wird.

 


GAR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1).

 

AM Schmidt begrüßt den Vorschlag und bedankt sich für die Ausführung. AM Schmidt würde den Beschluss so mittragen.

 

EV Tischler erklärt, dass der Erlass der Gebühren eine unglaubliche Entlastung für die Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, darstellt. Zumindest eine Sorge wird diesen Eltern dadurch genommen. EV Tischler bedankt sich.

 

BM erläutert, dass der Beschlussvorschlag ebenso wie in den anderen Ammerlandgemeinden getroffen wurde.

 

GAR Jürgens ergänzt, dass zuerst Überlegungen angestellt wurden, als abschließendes Datum den 01.08.2020 aufzunehmen. Schlussendlich wurde sich gegen ein Datum ausgesprochen und für das Wiedereinsetzten der Regelungen des SGBVIII entschieden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: