Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Augustfehn, Dockgelände – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 – Augustfehn, Dockgelände.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 beigefügten Skizze.

Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o. g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Die Verwaltung berichtet, dass einige Termine bezüglich der Planung stattgefunden haben. Es war für Anfang Mai 2020 eine Sitzung mit dem Arbeitskreis Dockgelände geplant, die aufgrund der Covid 19-Pandemie nicht stattgefunden hat. Die Beteiligung des Arbeitskreises Dockgelände erfolgte schriftlich.

Frau Abel erläutert zunächst den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser umfasst die Schulstraße, Stahlwerkstraße und das Dockgelände. Für die vorläufige Planung wurden Fotos gemacht, um zu zeigen was umgestaltet werden soll und welche  verschiedenen Maßnahmen erfolgen werden. Aktuell erfolgt bereits ein Anbau im Bereich der IGS mit einem multifunktionalen Dorfquartier mit fußläufiger Anbindung an den zukünftigen ZOB. Weiterhin soll hinter der IGS aus dem Buswendeplatz ein Lehrerparkplatz mit Anbindung an die Schulstraße entstehen. Der Ausbau der Schulstraße und des Kreisverkehrsplatzes, sowie der Umbau des Bahnsteigs mit einer Fußgängerbrücke sind geplant. Um das gesamte Gelände zu füllen, ist die Fläche mit einem reinen Wohngebiet im Norden, einem urbanen Mischgebiet (mit Schwerpunkt Wohnen) im Westen, sowie mit einem erweiterten zentralen Versorgungsbereich (mit Schwerpunkt Gewerbe) im Osten geplant. Grundlage für die Bauleitplanung sind die Pläne von Stationova für die zukünftige ÖPNV-Anlage, die mit der Fußgängerbrücke des Bahnhofes ab 2021/2022 dem gesamten Platz eine große Aufwertung verschaffen wird. Den „Eingangsbereich“ des Quartiers bildet der Kreisverkehrsplatz mit den Nutzflächen für Gewerbe. Westlich vom ZOB besteht die Möglichkeit, mehrgeschossig zu bauen. In einem kleinen Bereich ist auch eine höhere Geschosszahl geplant, so dass die Möglichkeit gegeben ist, einen Turm zu bauen. Die Hintergrundstücke in der Schulstraße werden über eine Nachverdichtung mit Baurecht für die Eigentümer eingeplant. Die Verkehrsflächen sind großzügig bemessen, damit Nebenanlagen berücksichtigt werden können. Für den ZOB entsteht eine Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung.

Frau Abel erläutert weiterhin, dass für den Flächennutzungsplan ein geringerer Geltungsbereich gilt als für den Bebauungsplan. Ein Lärmschutzbüro ist bereits beauftragt.

Aus dem Ausschuss kommt ein großes Lob für die gelungene Planung. Es ist viel Arbeit notwendig gewesen und es gab viel zu berücksichtigen. Das Grundstück wird gekauft, es wurde über verschiedene Konzepte beraten und viele Dinge sind zusammengeführt worden, die in naher Zukunft eine Aufwertung der Fläche gewährleisten. Der Ausschuss hofft, dass die Planung in der Form umgesetzt werden kann, möchte jedoch noch wissen, ob ein hoher Turm in einem Mischgebiet überhaupt möglich ist. Frau Abel berichtet, dass es sich nicht um ein Mischgebiet, sondern um ein urbanes Gebiet handelt, in dem mehr Möglichkeiten für höhere Geschosszahlen bestehen. Ein Ausschussmitglied fragt, ob man an den Bau eines Turms gebunden sei, wenn er im B-Plan eingetragen ist. Frau Abel erklärt, dass es sich um eine Option als maximale Höhe handelt.

BM Huber berichtet, dass dieses Projekt die Gemeinde schon seit langem beschäftigt und man froh ist, dass es hier nun weiter geht. Der geplant Turm  ist eine tolle Idee und sollte er umgesetzt werden, gilt er als „Hingucker“ für das Ortsbild. Die Verwaltung  ergänzt, dass der Planentwurf noch optimiert wurde und nicht mit dem Plan in der Einladung übereinstimmt. Der maßgebliche Plan für den Beschluss, ist der in der Sitzung vorgestellte Plan. Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob Bürger in diesem Bereich einen Schutzanspruch haben. Frau Abel erklärt dazu, dass der Schutz gegen Lärm in urbanen Gebieten geringer ist, als in Wohngebieten. Aus der Verwaltung kommt die Frage, ob für das Sondergebiet Einzelhandel, der Plan neu aufgestellt wurde. Frau Abel erklärt, dass die Verträglichkeit anhand von Gutachten und einem Einzelhandelskonzept nachgewiesen wurde, auch großflächigen Einzelhandel zuzulassen. Aus dem Ausschuss kommt die Frage ob der P+R Platz optional auch für das jährliche „Fest der 1000 Laternen“ genutzt werden kann. Die Verwaltung berichtet, dass dieses Anliegen bereits an die Fachplaner weitergeleitet wurde, um nach einer Möglichkeit der Umsetzung zu suchen. Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass der Bau eines Turms mitgetragen wird, da er durchaus ortsbildprägend sei. Eine Frage aus dem Ausschuss ist, ob die Lärmbelästigung nicht im Widerspruch zur Bahn steht und ob der Schutz für die Bewohner in unmittelbarer Nähe zur Bahn ausreichend ist. Frau Abel berichtet, dass die Planung ein Wohnen in unmittelbarer Nähe zur Bahn möglich machen sollte, die endgültige Planung und die Auswertung der Zahlen jedoch noch abgewartet werden müssen.

Aus dem Ausschuss verabschiedet sich Torsten Huber um 18.23 Uhr. Er wird von dem Ausschussmitglied Björn Meyer vertreten.