Frau Abel berichtet, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans das ehemalige „Erdbeerfeld“ in Augustfehn II betrifft. Die Verwaltung berichtet, dass das zweistufige Verfahren mit Trägerbeteiligung bereits eingeleitet ist und die Stellungnahmen vorliegen. So fordern der Landkreis und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, den Anschluss der Planstraße an die K 119 als breite Straße mit Wendeanlage. Auf der Uplengener Straße sollten Querungshilfen und ein Linksabbiegerstreifen vorhanden sein, sowie Sichtdreiecke im Einmündungsbereich der Planstraße angelegt werden. Der Landkreis fordert ein Lärmschutzgutachten, welches bereits beantragt ist, sowie die Steuerung des Einzelhandels über die textlichen Festsetzungen. Die Landwirtschaftskammer hat keine Bedenken was die Geruchsemmission betrifft und für das verlangte Entwässerungskonzept wurde die Stellungnahme der Ammerländer Wasseracht gefordert. Ein Entwässerungskonzept für diesen Planbereich ist bereits in Bearbeitung. Die Ammerländer Wasseracht fordert die Rücknahme der Baugrenze, verbietet eine Nutzung des Gewässerrandstreifens und fordert im Abstand von 6 m, keine baulichen Anlagen zu errichten. Die Ableitung der Oberflächenentwässerung soll über die Dampfhammerstraße als direkte Verbindung zum Regenrückhaltebecken erfolgen. Frau Abel regt an, dass die Gemeinde die Gewässer übernimmt, da es dann keine Einschränkungen mehr gäbe. Alle anderen Träger geben die allgemein üblichen Hinweise. Einzig das LGLN erbittet eine Kampfmittelerforschung. Luftbildauswertungen sind bereits in Auftrag gegeben.

Die Verwaltung berichtet, es werden nun Berechnungen durchgeführt, um die Kosten für die Erschließungsstraße und den Linksabbiegerstreifen zu ermitteln. Nach Vorlage aller Unterlagen wird ein erneutes Treffen mit den Erschließungsträgern stattfinden, Pläne entwickelt, die machbar sind und über eine Kostenlast beraten. Anschließend würde ggfs. dem Ausschuss ein angepasster Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss vorgeschlagen.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob eine alternative Planung existiert. Die Verwaltung berichtet, dass bei einer alternativen Planung die verkehrstechnische Anbindung schwierig wird und es auch zu Lasten von Gewerbeflächen ginge. Zudem  könnten bei weiteren Alternativen zur verkehrlichen Anbindung, ungewollte Querverkehre und Erreichbarkeiten entstehen.

Der Ausschussvorsitzende dankt Frau Abel für ihre Ausführung und verabschiedet sie um 18.37 Uhr.