Sitzung: 30.06.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/645/2020
Beschlussvorschlag:
- Änderung zur Richtlinie für die Förderung von
Jugendpflegemaßnahmen
Artikel I:
Punkt 2.1.2 wird wie folgt
geändert:
Eine Gruppe muss mindestens aus 5
Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe
aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher
Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.
Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz
gestrichen.
Punkt 2.1.4 wird eingefügt:
Der Zuschuss beträgt regelmäßig
3,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Punkt 2.1.5 wird eingefügt:
Der Zuschuss für Unternehmungen in
das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Partnerschaft zu pflegen, beträgt
5,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Alle weiteren Punkte werden
fortlaufend entsprechend nummeriert.
Punkt 2.4.2 wird wie folgt
geändert:
Die Förderung durch die Gemeinde
Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des
Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.
Punkt 3.1
Der Begriff „Gemeindedirektor“
wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Punkt 3.6
Die Bezeichnung „Ausschuss für
Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung
„Jugendausschuss“ ersetzt.
Artikel II:
Die Änderung tritt rückwirkend ab
dem 01.01.2020 in Kraft.
RH T. Huber erläutert die Beschlussvorlage. Im Jugendausschuss wurde über die Anpassung der Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen diskutiert. Aufgrund dieser Richtlinie können Jugendverbänden, Jugendgruppen und sonstigen Jugendgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit gewährt werden. Die Richtlinie war aufgrund des Erlassjahres nicht mehr zeitgemäß. Daraufhin wurde aufgrund des Antrages des SPD/CDU Gruppe die Richtlinie überarbeitet und Änderungen vorgenommen. U.a. wird der Austausch der Kinder und Jugendlichen mit Kindern aus anderen Ländern höher bezuschusst.