Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Änderung zur Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen

 

Artikel I:

 

Punkt 2.1.2 wird wie folgt geändert:

Eine Gruppe muss mindestens aus 5 Teilnehmern und einem Leiter bzw. einer Leiterin bestehen. Sollte eine Gruppe aus männlichen und weiblichen Jugendlichen bestehen, sind ein männlicher Betreuer und eine weibliche Betreuerin erforderlich.

 

Punkt 2.1.3 wird der letzte Satz gestrichen.

 

Punkt 2.1.4 wird eingefügt:

Der Zuschuss beträgt regelmäßig 3,00 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Punkt 2.1.5 wird eingefügt:

Der Zuschuss für Unternehmungen in das europäische Ausland mit dem Ziel, eine Partnerschaft zu pflegen, beträgt 5,00 € pro Tag und Teilnehmer.

 

Alle weiteren Punkte werden fortlaufend entsprechend nummeriert.

 

Punkt 2.4.2 wird wie folgt geändert:

Die Förderung durch die Gemeinde Apen bezieht sich auf die Bereitstellung eines Jugendraumes in Apen sowie des Jugendtreffs in Augustfehn an der Schulstraße 20.

 

Punkt 3.1

Der Begriff „Gemeindedirektor“ wird durch den Begriff „Bürgermeister“ ersetzt, die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Punkt 3.6

Die Bezeichnung „Ausschuss für Jugend, Senioren, Frauen und Familie“ wird durch die Bezeichnung „Jugendausschuss“ ersetzt.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2020 in Kraft.

 

 

 


RH T. Huber erläutert die Beschlussvorlage. Im Jugendausschuss wurde über die Anpassung der Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen diskutiert. Aufgrund dieser Richtlinie können Jugendverbänden, Jugendgruppen und sonstigen Jugendgemeinschaften eine finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit gewährt werden. Die Richtlinie war aufgrund des Erlassjahres nicht mehr zeitgemäß. Daraufhin wurde aufgrund des Antrages des SPD/CDU Gruppe die Richtlinie überarbeitet und Änderungen vorgenommen. U.a. wird der Austausch der Kinder und Jugendlichen mit Kindern aus anderen Ländern höher bezuschusst.