Sitzung: 30.06.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/666/2020
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen beteiligt sich an der Aktion des
Landkreises Ammerland zur Niedersächsischen Ehremamtskarte mit dem Angebot
einer ermäßigten Gebühr für den Einzeleintritt in das Freibad Hengstforde.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Freibades wird wie folgt geändert:
5. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Freibades
der Gemeinde Apen in Hengstforde
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl.
S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 30.06.2020 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Freibades der Gemeinde Apen in Hengstforde vom 01.05.1999 (Nordwest-Zeitung
vom 23.04.1999), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.09.2017 (Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 17.11.2017) wird wie folgt geändert:
§ 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 2 Gebühren
1. Die
Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Einzelkarten: Erwachsene 3,00 Euro
Kinder und
Jugendliche ab 3 Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 1,50 Euro
Zehnerkarten: Erwachsene 24,00 Euro
Kinder und Jugendliche ab 3
Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 12,00 Euro
Saisonkarten: Erwachsene 75,00 Euro
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 35,00 Euro
Familienkarte 140,00 Euro
2. Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in Begleitung von Erwachsenen ist der Eintritt frei.
3. Die mit einem *) gekennzeichneten Benutzungsgebühren gelten auch für Schüler und Studenten mit Schüler- bzw. Studentenausweis.
4. Personen mit einem GdB ab 50 % zahlen bei Vorlage eines gültigen Ausweises den Kinder- und Jugendlichentarif.
5. Begleitpersonen von Behinderten, die im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson belegen können, haben freien Eintritt.
6. Inhaber der Niedersachsen-Ehrenamtskarte erhalten auf Einzelkarten die Ermäßigung für Kinder und Jugendliche.
7. Für Sonderveranstaltungen können Sonderentgelte festgesetzt werden.
8. Eine Reduzierung der Saisonkartengebühren im Laufe der Saison erfolgt nicht.
9. Zehnerkarten behalten auch über die Saison hinaus ihre Gültigkeit.
10. Ist die Kasse des Freibades personell nicht besetzt, sind die Badegäste verpflichtet, sich bei der Schwimmbadaufsicht zu melden, um die Gebühr zu entrichten.
11. Die Gemeinde Apen behält sich vor,
a) das Freibad für die Durchführung von Sportveranstaltungen zu sperren,
b) das Freibad bei sonstigen Veranstaltungen für den allgemeinen Badebetrieb zu sperren und dafür ein Sonderentgelt zu erheben,
c) die Öffnungszeiten des Bades bei kalter und nasser Witterung einzuschränken.
Eine Erstattung von
Benutzungsgebühren kann aus diesen Maßnahmen nicht hergeleitet werden.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2020 in Kraft.
Apen, den 30.06.2020
Huber, Bürgermeister