Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBL S. 309) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 30.06.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.592.300

129.400

842.800

17.878.900

ordentliche Aufwendungen

18.738.100

123.300

165.200

18.696.200

außerordentliche Erträge

30.000

9.800

0

39.800

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

    17.493.400

129.400

 

842.800

16.780.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.520.200

123.300

165.200

16.478.300

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.686.100

566.800

183.900

5.069.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.799.600

1.116.500

79.000

9.837.100

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.700.000

200.000

0

3.900.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

575.000

0

86.000

489.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

25.879.500

896.200

1.026.700

25.749.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

25.894.800

1.239.800

330.200

26.804.400

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 3.700.000 Euro um 200.000 Euro erhöht und damit auf

3.900.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 200.000 Euro um 233.400 Euro erhöht und damit auf

433.400 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 2.850.000 Euro vermindert um 60.000 € und damit auf 2.790.000 Euro neu festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 30.06.2020

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 


RH Orth erklärt, dass der Haushaltsplan nur ein Plan ist und sich die Rahmenbedingungen oft ändern. Ganz besonders zu Corona Zeiten. FBL Kock führt dazu anhand einer Power-Point-Präsentation weiter aus.

 

RH Scheiwe spricht einen Dank an die Kämmerei für die Arbeit aus. Er geht davon aus, dass die Zahlen noch schlechter werden. Evtl. könnte man mit einer Besserung nächsten Jahres rechnen. Es muss die Notwendigkeit  jeder Maßnahme genau betrachtet werden. Neue Maßnahmen werden kaum möglich.   

 

RH B. Meyer spricht ebenfalls einen Dank für die Arbeit aus. Er ist der Meinung dass man noch relativ entspannt in die Zukunft blicken kann. Im September sollte man nochmal rechnen. Die angeschobenen Projekte sollten zu Ende ausgeführt werden.

 

RH Albrecht dankt ebenfalls für die gute Arbeit. Es wurde solide gehaushaltet und es wurden gute Puffer miteingerechnet. In Hinblick auf das Familienzentrum sollte man noch etwas genauer hinschauen.

 

RH Orth sieht die jetzige Situation kritischer. Im Jahr 2017 hat er seine ablehnende Haltung gegenüber einer IGS aufgrund der nicht abzuschätzenden Kosten begründet. Die Gemeinde ist nicht so leistungsstark dieses Projekt zu finanzieren und zu unterhalten. Der Unterschied zwischen einer IGS und einer OBS ist einen solchen finanziellen Kraftakt nicht wert. Die 4,5 Mio. Euro Schulden auf den Schultern der Bürgerinnen und Bürger sind nicht zu verantworten. Seiner Auffassung nach hat es eine Notwendigkeit für die IGS nie gegeben. Wir können die nächsten Jahre nicht seriös planen. Die Einnahmeseite wird sich verschlechtern und die Kosten werden steigen. Weiter führt RH Orth eine persönliche Erklärung aus.

 

RH B. Meyer findet, dass die Bildungspolitik kein Sündenbock darstellt. Es wurde in viele andere Sachen ebenfalls investiert. Man sollte nie bei der Bildung sparen. Alle Fraktionen haben damals für eine IGS gestimmt. Es gab eine starke Abwanderung der Kinder nach Veenhusen zur IGS. Es waren bei der großen Summe im Übrigen keine reinen Investitionen in die IGS. Es war ein langgehegter Wunsch einen Standort für verschiedene Schulformen zu errichten. 9,00 Mio. Euro wird in den nächsten Jahren in Bildung investiert. Das ist sehr wichtig und die richtige Investition.

 

RH T. Albrecht fügt hinzu, dass es immer ein Vorwurf der Bevölkerung war, nicht genug in die Bildung zu investieren. Man hätte sonst in den OBS Anbau und die Grundschulen investieren müssen.

 

Auch RF Brandt ist der Meinung, dass man immer in Bildung investieren müsse. Bildung ist das wichtigste Kapital und zudem steigt das die Attraktivität für die Zuzugsgemeinde Apen.

 

RH Mundt gibt an, dass die Schülerinnen und Schüler die OBS für eine IGS verlassen haben. Wären die Schülerinnen und Schüler geblieben, hätte man in einen Anbau investieren müssen. Man hat sich für einen großen Bau entschieden, um einen Standort für die Schulformen zu haben. Man hat in den letzten 10-15 Jahren nicht investiert, daher müsse man dieses nun machen. Dass man nun eine Schulform so schlecht von den Investitionen darstellt, halte er für unangebracht.