Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt umgehend einen Antrag für das Förderprogramm zu stellen, um an dem Programm für die Sporthalle Apen teilhaben zu können. Verwaltungsseitig sollen die notwendigen Schritte unternommen werden, um die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zu erfüllen.

 

 


FBL Kock stellt anhand einer Präsentation den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten vor. Hintergrund war ein Antrag der UWG-Fraktion.

 

EGR Jürgens geht während des Vortrages auf die notwendige Fortschreibung des Städtebauförderprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“ ein.

 

AM Dr. Habben fragt worauf sich die 90 % Förderung beziehen.

 

Die Verwaltung weist auf die förderfähigen Ausgaben hin, sowie auf die Möglichkeit, dass die Förderstelle auch Ausgaben als nicht förderfähig streichen kann.

 

RM Mundt fragt, ob ein Neubau förderfähig wäre.

 

EGR Jürgens stellt fest, dass eine Sanierung laut Ausarbeitung des Ingeniuerbüros wirtschaftlicher erscheint.

 

AV Orth weist auf den Beschluss aus der Ratssitzung am 30.06.2020 hin, dort wird von einer mittelfristigen Einleitung von Maßnahmen zur Sanierung der Sporthalle Apen gesprochen. Dieser Investitionspakt ist eine gute Chance, dies zu bewerkstelligen.

 

AM Schmidt fragt nach den förderfähigen Kosten, bezüglich der Räumlichkeiten und einer möglichen Erweiterung..

 

BM Huber stellt fest, dass es sich nur um eine Sanierung handelt. Keine neuen Räumlichkeiten , keine Erweiterung.

 

AM Mundt fragt ob die Maßnahme zwingend umgesetzt werden muss, wenn der Antrag gestellt wurde.

 

EGR Jürgens stellt klar, dass nach den Vorgaben der Förderstelle dies eigentlich zu bejahen ist.

 

AM Scheiwe sieht den Vorteil in dem Umstand, dass die Maßnahme erst im Jahr 2025 abgerechnet werden muss.

 

AM Albrecht erinnert an den festen Vorsatz im Beschluss aus der Ratssitzung im Juni. Er bittet um eine nach außen gerichtete, parteiübergreifende gleiche Linie. Auch bei möglichen Kostensteigerungen, die auf einen auch in den Folgejahren instabilen Haushalt zukommen könnten.

 

AM Hasselhorst stellt fest, dass ein Neubau aufgrund der Vielzahl an Investitionsmaßnahmen nicht in Frage kommt. Einer Sanierung kann er zustimmen.

 

BM Huber weist darauf hin, dass der Eigenanteil höher ausfallen könnte. Er bittet darum, keine Wagnishinweise zu einem späteren Zeitpunkt vorzubringen. Bis zum Stichtag 11.09.2020 ist noch einiges zu tun von Seiten der Verwaltung. Die im Verwaltungsbericht vorgebrachte Genehmigung von der Kommunalaufsicht beinhaltet den Hinweis, keine neuen Schulden aufzunehmen.

 

BM Huber gibt den Hinweis, dass dieser Beschluss nur bis zum Verwaltungsausschuss geht. Im Rat müssten zwei neue Beschlüsse gefasst werden.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0