Die Verwaltung berichtet, dass das Planungsbüro Möller und Partner verschiedene Konzepte zum Thema Energieeffizienz im Ausschuss am 13.05.2019 vorstellte. Eine

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung wäre eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,24 Mio Euro mit einem festgeschriebenen Zinssatz für max. 10 Jahre. Dieses bedeutet, dass es keinen Spielraum für andere Projekte gäbe, da die Gemeinde hohe Tilgungsraten hätte. Der beantragte Zuschuss wäre auch erst zum Ablauf der Zinsbindung verrechnet worden und der Kredit hätte vor den Ausschreibungen beantragt und spätestens 1 Jahr danach in Anspruch genommen werden müssen.

Daher hat die Verwaltung von einem Förderantrag abgesehen.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob von einer Energieeffizienz ganz abgesehen wird und ob eine Prüfung stattgefunden hat, aus der hervorgeht, wieviel die Gemeinde eingespart hätte, wenn die neue Anlage installiert worden wäre.

Die Verwaltung gibt hierzu an, dass die IGS mit einer KfW 70 Anlage ausgestattet wird und somit eine gewisse Energieeffizienz besteht, jedoch weitere Maßnahmen nicht wirtschaftlich erscheinen.