Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 22 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Apen – Augustfehn I, östlich Osterkamp, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16, 7. Änderung – Augustfehn I, östlich Osterkamp.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschuss vom 22.09.2020 angehängten Entwürfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Verwaltung berichtet über eine neue Planung im Rahmen einer städtebaulichen Innenverdichtung und übergibt zur weiteren Erläuterung das Wort an Frau Abel vom Planungsbüro NWP.

Frau Abel erklärt, dass zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Da in dem Plangebiet Beides (Wohnen und Gewerbe) vorhanden ist, sollte eine Umstellung von einem reinen Gewerbegebiet in ein Mischgebiet möglich sein. Ziel der Planung ist eine Nachverdichtung. Frau Abel stellt anhand einer Folie den Geltungsbereich vor, der zur Hälfte mit einer neuen Erschließungsstraße und Bauplätzen beplant wird. Auf der anderen Hälfte  befinden sich bereits Grundstücke mit Wohnhäusern und Gewerbebetrieben. Ziel ist es, aus dem Gewerbegebiet ein Mischgebiet zur rechten und ein allgemeines Wohngebiet zur linken Seite des Plangebietes zu schaffen, wobei ein geringer Teil des Plangebietes Gewerbegebiet bleiben muss.

Die Verwaltung merkt hierzu an, dass die Eigentümer gerne ein allgemeines Wohngebiet schaffen möchten.  Bei den vorhandenen Emissionskontingenten ist dieses jedoch zurzeit nicht möglich. Eine Prüfung durch Gutachter und Gewerbeaufsicht muss aufzeigen, welche Möglichkeiten in der Planung genutzt werden können. Daher wird die Beschlussvorlage dahingehend geändert, dass zunächst nur der Geltungsbereich festgelegt wird und die Auslegung später beschlossen werden soll.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob die Sperrung zwischen Osterkamp und der Industriestraße bestehen bleibt.

Die Verwaltung erklärt hierzu, dass eine Prüfung stattfinden wird, ob die Sperrung noch zeitgemäß ist oder ob die Möglichkeit der Aufhebung besteht.

Eine weitere Wortmeldung aus dem Ausschuss befindet die Verdichtung innerorts optimal, sieht aber eine Problematik bezüglich des Gewerbes. Es wird darum gebeten den Lärmschutz zu prüfen, ansonsten folgt das AM der Verwaltung, zunächst nur den Aufstellungsbeschluss zu beschließen. Aus dem Ausschuss kommt die Frage, was die Bürger der „Osterkamp-Siedlung“ dazu sagen, bzw. wird angemerkt, das eine frühzeitige Bürgerbeteiligung notwendig ist, damit alle sich über die eingeschränkte Wohnsituation ein Bild machen können.

Die Verwaltung erklärt, dass die Eigentümer der Flächen einen verträglichen Weg der Bebauung wünschen und so geht die Gemeinde Apen auch in die Planung. Die Verwaltung weiß ebenfalls, dass die neue Planung eine Veränderung für die „Osterkamp-Bewohner“ darstellt und möchte die Bürger in einer allgemeinen Bürgerbeteiligung vor Ort zu gegebener Zeit informieren.

Aus dem Ausschuss wird erneut die Frage gestellt, ob die Eigentümer damit einverstanden sind und die Verwaltung erklärt, dass sie mit allen Eigentümern im Plangebiet sprechen wird.

Ein AM fragt, ob die Möglichkeit einer höheren Verdichtung besteht und somit die geplante Grundflächenzahl von 0,3 noch erhöht werden könnte.

Frau Abel erläutert, dass eine Erhöhung auf 0,4 durchaus möglich ist. Um dahingehend planen zu können, müssen noch weitere Gutachten vorgelegt werden.  In der Sitzung soll zunächst nur der Geltungsbereich beschlossen werden.

Es entsteht eine rege Diskussion über die Plangestaltung des Bereichs und der AV beendet diese, da in der Sitzung nicht die Planinhalte, sondern nur der Geltungsbereich festgelegt werden soll.