Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 10.09.2019 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den Bebauungsplan Nr. 139, südlich der Großen Norderbäke, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Auslegung der geänderten Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Frau Abel stellt das Plangebiet anhand einer Folie vor. Es handelt sich bei dem Gebiet um ein 8,2 ha großes Areal, wovon 2,5 ha in der Planung mit einer Verbindung für weitere Gebiete sind. Es gab 2 Varianten mit einem Regenrückhaltebecken (RRB) im nordwestlichen Gebiet. Das angefertigte Entwässerungskonzept hat jedoch ergeben, das ein RRB im östlichen Plangebiet sinnvoller und kostengünstiger erscheint und mit der neu geplanten 3. Variante werden auch die Grundstücke für Interessenten attraktiver. Aus dem Ausschuss kommt die Frage, warum das RRB östlich liegt, da die Flussrichtung normalerweise westlich ausgelegt ist und ob die Möglichkeit besteht die Regenrückhaltung als Teil des Deichschutzfläche zu nutzen.

Frau Abel erläutert, dass ein RRB in der Deichschutzzone nicht erlaubt ist und nach Prüfung aller Varianten die Regenrückhaltung im Osten die kostengünstigste Lösung darstellt. Die Verwaltung erklärt dazu, dass die Fläche nahezu waagerecht ist und somit das RRB östlich an Verbandsgewässer angelegt werden sollte.

Ein AM fragt, warum in den Planungen immer Sackgassen mit Wendehammern vorgesehen sind und ob in diesem Gebiet, das noch erweitert werden soll, nicht eine durchgängige Straße sinnvoller erscheint, zumal es für Müllabfuhr und Feuerwehr einfacher wäre.

Frau Abel erklärt, dass sich im östlichen Teil des Gebietes eine Wallhecke befindet, die geschützt werden muss und bereits mit den Planungen der Verbindung zum eventuellen 2. Bauabschnitt durchbrochen wird. Diese Hecke an einer weiteren Stelle zu durchbrechen, um eine Straße zu bauen, hält sie für nicht genehmigungsfähig. Die Bebauung könnte in diesen Fall auch nur einseitig erfolgen, was weder gewünscht noch attraktiv ist und die Erschließungskosten dementsprechend höher ausfallen lässt.

Der AV beendet die Diskussion und bittet um Abstimmung.   

Frau Abel verabschiedet sich und verlässt die Sitzung um 19.05 Uhr.